Auch den Banken machen die Betriebspensionen schwer zu schaffen. Nach dem ORF werden auch sie von Exmitarbeitern vor Gericht gebracht.

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Wien - Das knapp eine Dekade junge heimische System der Betriebspensionen ist nach drei Jahren Börsenbaisse und wenig Aussicht auf Kurssteigerungen gewaltig ins Wanken gekommen. Rund die Hälfte der 38.000 Zusatzpenpensionisten muss seit vielen Monaten mit geringeren Auszahlungen - je nach Vertrag zwischen vier und 18 Prozent - leben. Die Performance der 13 betrieblichen und sieben überbetrieblichen Kassen ist so schlecht, dass die meisten nicht einmal den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestertrag von derzeit 1,5 Prozent gerechnet auf fünf Jahre (Sekundärmarktrendite minus 0,75 Prozent) zusammenbringen. Geschätzte 500 Mio. Euro müssten die Eigentümer der Kassen bis 2004 einzahlen, um diese 1,5 Prozent ausweisen zu können.

Bis zu 40 Prozent geringere Auszahlungen

Kommt kein Kapital, dann könnten ab 2005 bis zu 40 Prozent geringere Auszahlungen bevorstehen, erklärt Arbeitsrechtler Georg Griesser. Betroffen sind derzeit rund 500 ehemalige Bankangestellte. Griessers Kanzlei führt bereits eine Klage der ORF-Pensionisten und wird via Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) nun auch die früheren Bankangestellten vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) vertreten. GPA-Chef Hans Sallmutter nennt das "erst den Anfang". Morgen, Freitag, will Sallmutter gemeinsam mit den Bankenbetriebsräten Details öffentlich verkünden.

Versprochen sei den Mitarbeitern eine Rendite von 7,5 Prozent gewesen, jetzt sollen die ehemaligen Arbeitgeber, die die Ansprüche auf Pensionskassen (VPK und BVP) übertragen haben, zahlen. Schließlich hätten die Mitarbeiter ja im guten Glauben gehandelt.

Rupert Dollinger, Personalchef der Erste Bank, lehnt das ab. Das Institut habe bereits für 2000 und 2001 acht Mio. Euro freiwillig nachgeschossen, erneute Zahlungen seien laut Auflagen der IAS-Bilanzrichtlinien nicht möglich. "Der Betriebsrat hat der Vereinbarung zugestimmt, die Finanzmarktaufsicht hat alles geprüft", sieht sich die Bank Austria-Creditanstalt aus dem Schneider.

Oberste Richter am Zug

Die Obersten Richter müssen nun klären, wie die Betriebsvereinbarungen zur Zusatzpension auszulegen sind. Im Hintergrund mühen sich Pensionskassen und Eigentümer, den Finanzbedarf gering zu halten und vom Finanzminister einen längeren (zehn Jahre) Durchrechnungszeitraum für den Mindestertrag zu erwirken. (Karin Bauer, DER STANDARD, Printausgabe 13.3.2003)