Erinnern Sie sich noch an die Tierrechtsaktivisten, die vergangenes Jahr
104 Tage in U-Haft genommen wurden? Jetzt hat, wie den Zeitungen zu entnehmen
ist, die zuständige Ermittlungsbehörde ihre Sachverhaltsdarstellung an die
Justiz gesandt. Dabei zeigt sich, wie fragwürdig die Anwendung des
Mafia-Paragrafen 278a in diesem Fall ist. Meinungen, die Aktivisten in E-Mails
und Interviews geäußert haben, werden als Indizien gewertet, dass sie Mitglieder
einer kriminellen Vereinigung sind - auch wenn es offenbar keine Beweise für
ihre Beteiligung an illegalen Aktionen gibt. Wie nennt man sowas? Skandal
vielleicht.
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