"Sammelklage" gegen AWD zulässig

16. April 2009, 12:05

Der VKI darf die Aktion gegen den Finanzvertrieb AWD wegen angeblicher Falschberatung weiterhin "Sammelklage" nennen

Wien - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) darf die Aktion gegen den Finanzvertrieb AWD wegen angeblicher Falschberatung beim Verkauf von Immofinanz-/Immoeast-Papieren weiterhin "Sammelklage" nennen. Ein Wiener Rechtsanwalt sei mit einer Klage auf Unterlassung der Ankündigung ebensolcher Sammelklagen abgeblitzt, teilte der VKI am Donnerstag mit. Das Handelsgericht (HG) Wien habe den Antrag auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung abgewiesen und die Zulässigkeit von Sammelklagen betätigt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der AWD selbst hatte in der Vergangenheit immer wieder gegen den Begriff "Sammelklage" gewettert und dieselben Argumente vorgebracht wie Christian Haas, jener Anwalt, der nun eine Wettbewerbsklage eingebracht hat. Haas vertritt aber weder AWD-Kunden noch den Finanzvertrieb selbst, wie er heute erklärte. Er sei vor Gericht gezogen, weil sich einige mutmaßlich Geprellte bei ihm über die rechtlichen Rahmenbedingungen der VKI-Sammelklage erkundigt hätten. In Haas' Augen war die VKI-Ankündigung und -Klagseinladung irreführend. Die Klage hat der Jurist am 31. März eingebracht - just am letzten Tag, an dem sich mutmaßlich geschädigte AWD-Kunden der VKI-Aktion anschließen konnten. Haas will gegen den HG-Entscheid jedenfalls Rekurs einlegen.

Nach österreichischem Recht

Das Gericht geht laut VKI nämlich davon aus, dass die "Sammelklage" nicht mit der amerikanischen "class action" verwechselt werden könne. Die "Sammelklage nach österreichischem Recht", also die Abtretung der Ansprüche der mutmaßlich Geschädigten an den Verband und die Klage in Form einer Klagshäufung, sei in Lehre und Rechtsprechung anerkannt und im konkreten Fall (Vorwurf der fehlerhaften Anlageberatung) auch zulässig.

Der Begriff Sammelklage, führe das HG weiter aus, sei nicht dahingehend zu verstehen, dass die Teilnehmer ihre Forderung nicht abtreten müssen. Den geforderten Hinweis, dass "über jeden Anspruch im Verfahren gesondert entschieden wird", sehe das HG als irreführend an, weil damit fälschlicherweise nahegelegt werde, dass über die einzelnen Ansprüche jeweils getrennt verhandelt und entschieden wird. Der Vorteil der Klagenhäufung bestehe ja gerade in der größeren Prozessökonomie, die durch die Verbindung der gleichartigen Ansprüche entstehe.

Begründung des Gerichts

Auch dem Einwand des Klägers, der Durchschnittsinteressent würde bei einer Sammelklage nicht ersehen, dass er als Zeuge bei Gericht aussagen muss, habe das Gericht nicht folgen können. Außerdem sei dem HG der Vorwurf, dass die Sammelklage aus formellen Gründen abgewiesen werden könnte, "völlig unverständlich". Im Gegenteil: Bei Individualklagen sei die Abweisungsgefahr größer. Auch der Umstand, dass der Prozesskostenfinanzierer im Erfolgsfall eine Quote bekommt, sei den Teilnehmern nicht fremd. Worin hier eine "irreführende Verschweigung" liegen solle, sei "absolut unerfindlich", so das HG laut VKI.

An der VKI-Sammelklage gegen den AWD nehmen rund 2.300 mutmaßlich geprellte Anleger teil. Insgesamt hatten sich etwa 6.500 Personen bei dem Verein über die Vermittlung von Immofinanz-/Immoeast-Aktien durch den AWD beschwert. Die erste Sammelklage soll wie geplant im Mai oder Juni eingebracht werden.(APA)

 

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21 Postings
toller anwalt..

hauptsache, die mögliche konkurrenz ist weg..ob er tausende geschädigte vertreten kann, is ja wurscht..

Wem nützt es?

Die Klage wurde am 31.3.2009 eingebracht. Da endete die Frist des VKI zur Teilnahme an der Sammelklage. Wozu also erst dann die Klage? Andererseits kann der AWD sehr wohl Interesse haben, die Sammelklage des VKI zu stören. Falls das der Hintergrund der Klage war, dann ist es gründlich daneben gegangen.

AWD ist ein Auslaufmodell

Ich glaube, dass sich das Geschäftsmodell des AWD überholt hat. Schade um die Optimierten, die nach der "Optimierung" weniger hatten als vorher und um die vielen FinanzdienstleistungsassistentInnen, die ihren Verwandten- und Bekanntenkreis einbringen durften und nun ohne Freunde durchs Leben gehen müssen. Dafür hatte man aber die kurzzeitige Illusion vom eigenen Wohlstand durch Optimieren/Keilen.

Äußerst interessant

also der VKI darf die Sammelklage nach österreichischer Art weiter Sammelklage nennen. Also der Terminus ist zulässig, inhaltlich sagt das ja laut Text gar nichts aus. Hauptsache man beschäftigt sich mit solchen Dingen, der Anwalt wollte berühmt werden oder wie? Wirklich interessant für Anleger wirds wohl erst wenn inhaltlich entschieden wird, dass diese Klagen zulässig sind weil die Beratungen bei Immofinanz gleich waren. Vorher ists nur heisse Luft. Aber ich vermute der Artikel wird auch in einigen Stunden ganz anders (nämlich reisserisch) aussehen und mit der objektiven und korrekten APA-Meldung (Überschrift ist irreführend ;-)) wenig bis gar nichts mehr zu tun haben. Man ist ja schliesslich Qualitätszeitung...

Schuß ins eigene Knie

Was hat der AWD nicht alles gegen die vom VKI angekündigte Sammelklage ins Treffen geführt: Es gäbe gar keine "Sammelklage" in Österreich, diese wäre abzuweisen und die Verfahren würden nur verteuert und verlängert. Nun stellt das Handelsgericht offenbar klar: Die Sammelklage ist zulässig und auch ökonomisch sinnvoll. Die Klage gegen den VKI entpuppt sich also als Schuß ins eigene Knie.

sie wissen aber schon, dass die begründung des klägers

die war, dass es keine gleichartigen ansprüche in dem verfahren geben kann. Darauf ist das hg ja bewußt nicht eingegangen, daher wird der rekurs auch mit sicherheit durchgehen.
die begründung des hg mit einen hinweis auf die mögliche verwechslung mit der us sammelklage ist lächerlich. Ursprünglich wurde die sammelklage in zusammenhang mit der sbg. immobilienbetrugscausa ausgetüftelt, wo gleichartige ansprüche in form von optionsscheinen vorhanden waren. Das ist aber selbst bei oberflächlichster behandlung von individuellen anlagestrategien nicht zu erkennen. Daher ist die abweisung ein witz.

??

ich dachte haas (= kläger) hätte vorgebracht, dass der vki die formulierung "sammeklage" zu unterlassen hat und wollte daher eine einstweilige verfügung erwirken?

und selbstverständlich KANN es gleichartige ansprüche in dem verfahren geben. ob dies vorliegt, wird das gericht zu entscheiden haben.

... gleicher Sachverhalt

Tausenden Sparbüchlsparern Aktien als mündelsichere Fonds einreden und mit gesicherten Zinsen werben - was soll daran individuell verschieden sein. Klar müssen alle vor Gericht sagen, was sie erlebt haben. Dann wird sich ja herausstellen, ob "Schwarze Schafe" Fehler gemacht haben oder ob da System dahinterstand. Wieso will sich der AWD vor dieser Klärung drücken?

erstens verwechseln sie mit den sparbücheln immofinanz und mel

zweitens wurde diese mündelsicherheit durch ein gutachten der immofinanz beigebracht und drittens, wenn sie das gutachten lesen werden sie draufkommen, dass immer nur von der beimischung zu einem portfolio die rede war.

... die WEB-Sammelklage ist ein gutes Beispiel

Da gab es eine ganze Reihe von verschiedenen Anlageprodukten aus den Bereichen "WEB-Immag-Bautreuhand", dennoch hat das Gericht Sammelklagen zugelassen. Das macht im übrigen auch Sinn. Denn was wäre die Alternative? 2300 Einzelklagen beim HG Wien und alle Richter des Gerichtes wären für hunderte Akte zuständig? Es käme erst wieder zur Verbindung der Verfahren mitz dem selben Ergebnis wie bei einer Sammelklage: Alle Verfahren kommen vor einen Richter. Im übrigen geht es dem VKI ja um systematische Beratungsfehler, die sich erst aus der großen Zahl von Geschädigten beweisen lassen. Klar dass der AWD darauf spekuliert, die Klagen möglichst zu erschweren - schließlich will er sich ja billig aus der Affaire ziehen.

... Eine Aktie kann nicht mündelsicher sein

Wird AWD Chef Rauscher in den Medien zitiert. Daher habe man so nicht beraten. Dumme Sache, wenn tausende Geschädigte widersprechen. Wieso haben AWD Berater im übrigen in vielen Fällen alles in Immofinanz investiert? Egal: Wichtig ist, dass das alles nun gerichtlich geklärt werden wird. Viel Glück dem Vki.

tätsächlich

wurde so beraten! Man hat bei AWD immer von mündelsicher gesprochen, war selbst zwei mal Zeuge!Diese Mandanten des AWD haben auch verloren.

sie können aber sicher sein, dass der nachweis von systematischer fehlberatung nicht funktionieren wird.
Warum? Weil die strategie für einzelne veranlagungswünsche, die unbestreitbar seitens der kunden vorhanden sein müssen, unterschiedliche waren. Allein der verkauf von immofinanzaktien als falschberatung darzustellen, so wie es der vki ja jetzt schon monatelang versucht, ist hanebüchen. Die strategie, dass sich awd auf einen außergerichtlichen vergleich einlässt,ist halt nicht aufgegangen. Das ist das problem, nicht die virtuelle diskussion ob managementfehler und bilanzfälschung von einem berater hätten erkannt werden müssen, bevor er den highflyer der börse zur anlage vorschlägt. Ist ja absurd und lebensfremd so eine denkweise.

naja

wenn das "system awd" aber genauso funktionierte, dass eine systematische fehlinformation "basis" der verschiedenen beratungen waren, dann sieht es schlecht für den awd aus.

wenn awd die maxime "mündelsicher" als allgemeinen diskussionsstandpunkt ausgegeben hat, was vermutlich dutzende awd-berater bestätigen werden, dann liegt es am awd das gegenteil zu beweisen.

genau daran liegt es aber.Es müsste ein zufall sein, dass gerade die berater, deren kunden sich der klage angeschlossen haben erklären, dass das von ihnen vermutete system awd bestanden hat. Sie glauben an diese konstellation? Dann bewerben sie sich sofort beim vki! Sind das irgendwelche berater, die vor jahren einmal immofinanz verkauft haben auftreten ist das eine hetz für die anwälte von awd. Aus dem munde von einstmals erfolgreichen vermögensberatern zu hören, sie hätten bewußt erzählt, es handle sich um mündelsichere anlagen, um den umsatz zu generieren, der zu einem feinen leben führt, wollen sie als glaubwürdig und unterstützend in den zeugenstand rufen? viel vergnügen!

ich habe zuwenig

einblick, um das vorgehen von awd beurteilen zu können.

rein gefühlsmäßig kann ich mir sehr gut vorstellen, dass es strukturbedingt zu den häufigungen der fehlinformationen kam. ob jetzt der awd-berater davon wusste oder nichts, tut hier erstmals nichts zu sache.

die frage ist, ob das verhalten der awd-berater dem unternehmen zurechenbar ist oder nicht.

wenn das gericht der auffassung des vki folgt, dann wars das mit dem awd. arbeiten Sie beim dem unternehmen?

warum sollte ich dort arbeiten? Nur weil ich mehr einblick habe als sie? Sie wissen - österreich ist klein - und wien ist ein dorf. Wenn sie einmal auf der uni waren, längere zeit dort gearbeitet haben und vielleicht noch in eine gute schule gegangen sind, kennen sie die richtigen leute oder solche, die durch zufall damit zu tun haben.

? die frage war kein vorwurf, sondern reines interesse.

... der vki hat offenbar auch aussagen von ex-awd-beratern

da hieß es offenbar: sparbuch madig machen - immofínanz als alternative zum sparbuch verkaufen und daher - no na, sonst hätte es ja niemand gekauft - das risiko einer aktie verschweigen; zb indem man verschämt von "fonds" schwafelt.

und wie glaubwürdig ist die Aussage eines Beraters, der - aller Voraussicht nach - nicht mehr bei dem Goldesel angestellt ist, der ihm ein tolles Leben versprochen hat?
Auch hier wird es für einen AWD-Anwalt ein Riesenspass werden, den (Ex-)Berater zu zerlegen und ihm seine Widersprüche um die Ohren zu fetzen.

Sollen sich die Ex-Berater also fürchten

als Zeugen gegen den AWD auszusagen? Stillschweigen über Interna wird den Beratern schon in den Verträgen auf's Auge gedrückt. Warum wohl? Was hat der AWD zu verbergen? Na jedenfalls wird sich das Gericht mit dem System AWD in öffentlichen Verhandlungen beschäftigen. Dann werden wir ja sehen wer dann etwas zu "Lachen" hat.

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