Standard-Interview

"Trend zur Wahrheit feststellbar"

4. April 2009, 16:59
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    foto: kwr

    Bonner: "Im Einzelsport wird es überwiegend um Kündigung von Sponsorverträgen gehen."

Die einschlägig spezialisierte Juristin Stephanie Bonner rechnet mit einer Häufung zivilrechtlicher Verfahren gegen Gedopte

Standard: Welche zivilrechtlichen Konsequenzen können gedopten Sportlern drohen?

Bonner: In dieser Frage wird man zunächst Einzel- und Mannschaftssportler unterscheiden. Letztere stehen zu ihrem Verein überwiegend in einem Arbeitsvertragsverhältnis. Der dopende Sportler hat dann für einen Schaden seines Vereins einzustehen, wenn er ihn schuldhaft und rechtswidrig herbeigeführt hat und das Doping der Grund dafür war. Doping ist jedenfalls rechtswidrig.

Standard: Und wie ist ein Einzelsportler, zum Beispiel ein gedopter Langläufer, zu belangen?

Bonner: Auch ein Einzelsportler steht zu einem Verein oder Team in einem Vertragsverhältnis. Meistens bestehen Teilnahmeverträge an Wettkämpfen, Lizenzverträge und Kaderverträge.

Standard: Um welche Schäden durch Doping geht es?

Bonner: Im Einzelsport wird es überwiegend um Kündigung von Sponsorverträgen gehen. Das wäre dann einklagbar, wenn dem Sponsor ein konkreter Schaden entstanden ist, der durch Doping verursacht wurde. Im Mannschaftssport wird der Dopende für den Ersatz des Schadens haften, der dem Verein durch Verpflichtung eines vergleichbaren Ersatzspielers entsteht. Aber die Kosten müssen schon verhältnismäßig sein. Ein Verein der österreichischen Bundesliga könnte bei dieser Gelegenheit nicht Cristiano Ronaldo verrechnen.

Standard: Ist es auch denkbar, dass Radprofi Bernhard Kohl, der gedopt die Bergwertung der Tour de France gewonnen hat, vom Zweitplatzierten zivilrechtlich belangt wird, weil dem dadurch Geld entgangen ist?

Bonner: Das ist nur dann denkbar, wenn dem Konkurrenten dadurch ein nachweisbarer Schaden entstanden ist. Etwa in Bezug auf Anschlussverträge wie zukünftige Sponsorzusagen.

Standard: Auch durch die jüngsten Enthüllungen wackelt die Austragung der Österreich-Radrundfahrt. Der ORF denkt darüber nach, geplante Berichte zu streichen. Könnten sich die Rundfahrtsorganisatoren an Gedopten schadlos halten.

Bonner: In der Praxis wird die Kausalitätskette zwischen einer möglichen Absage und Dopingvergehen an sich schwer zu beweisen sein. Zudem schuldet der Radsportler nicht, dass wir ihm im TV zusehen können. Das ist nicht seine hauptsächliche Vertragsverpflichtung.

Standard: Wie ist es mit weiter zurückliegenden Fällen? Kann man von einem Sportler, der, sagen wir 2005, gedopt eine Etappe der Tour de France gewonnen hat, Schadenersatz verlangen?

Bonner: Es gilt, abgesehen von der Problematik der Beweisbarkeit, grundsätzlich eine Verjährungsfrist von drei Jahren für Schadenersatzansprüche. Im Arbeitsrecht kann das kollektiv- und einzelvertraglich kürzer ausfallen. Im Arbeitsvertragsverhältnis ist das Dienstnehmerhaftplichtgesetz anwendbar, wo eine sechsmonatige Verjährungsfrist bei leichter Fahrlässigkeit gilt. Zum Beispiel, wenn verunreinigte Nahrungsergänzungsmittel zu einer positiven Dopingprobe führen.

Standard: Glauben Sie, dass es infolge der aktuellen Entwicklungen zu einer Flut von zivilrechtlichen Verfahren gegen Gedopte kommt?

Bonner: Vor diesem Hintergrund ist zu erwarten, dass künftig Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden. Es ist ein gewisser Trend zur Wahrheit feststellbar.
(Sigi Lützow, DER STANDARD Printausgabe, SA./SO., 4./5. April 2009)

ZUR PERSON: Dr. Stephanie Bonner (29) ist Ersatzmitglied der Rechtskommission der österreichischen Anti-Doping-Agentur (Nada). Die Anwaltsanwärterin der Kanzlei "Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte" in Wien ist auf die Bereiche Vertrags-, Arbeits-, Vereins- sowie nationales und internationales Sportrecht spezialisiert.

Kommentar posten
18 Postings
hermannar
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sehr fesch

die frau ist der absolute hammer. sehr sehr fesch

Lesen schadet der Dummheit
03
Ja, nach schwerem Konzentrationsverlust

habe ich sogar das Interview gefunden ;-)

Mierda
02
juristisch ist das etwas dürftig, ...

.... was hier abgesondert wird.

reine kausalität ist wohl häufig gegeben, weniger aber der rechtswidrigkeitszusammenhang. ebenso ist die frage der mittelbaren schädigung dritter völlig offen!
auch die anwendbarkeit des dienstnehmerhaftpflichtgesetzes ist eine spannende frage.

aber für juristen im sportrechtsbereich gilt leider: steht die sonne des niveaus niedrig, werfen selbst zwerge lange schatten.
frag nach beim ziemlich ahnungsfreien "sportrechtsexperten" flick ;-)

Franz Steiner
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Interessiert doch keinen Menschen mehr- bei dem Foto hats schon gewonnen....

rosa parks
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stimmt schon, aber...

...die fragen sind doch geradezu peinlich. und die frau expertin halt ein bisserl zu höflich...

wild life
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wow ...

die ist aber fesch!

Dilbert
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sogar sehr fesch

Am Boden der Badewanne ist ein tiefes, dunkles Loch
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Schon.

Football-Austria
13

ÖSTERREICH: So schön kann Doping sein!

Juergen Hoffmann
 
10
bei

der Gesichtsfarbe dachte ich auch an MT 2; aber eine Anwältin tut sowas nicht.
Ihre Aussagen, sagen wir es vorsichtig, zeigen von Interesse an der Sache; bemüht.

neferaton
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naja.

Dr. 2Much
10

ja, gut Sie müssen uns da verstehen: wer tagelang nur Kohlbilder sieht, ist für jede optische Aufmunterung dankbar!

Juergen Hoffmann
 
00
Dr. 2Much
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Die schöne Seite des Dopings!

Ihr Posting bestätigt den Trend zur Wahrheit ... ich dacht zuerst, die haben irgendein Model interviewt, ob da auch gedopt wird; und gescheit is sie auch noch - aber meine Frau fragt gerade, was ich da poste, also Themenwechsel:
Spitze find ich die subtilen Suggestivfragen des Interviewers, ein Langläufer, einer, der zufällig 2005 eine Touretappe gewonnen hat - na, das erraten wir nie und nimmer, wer da gemeint ist ...

tiqui taca
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ach was. viel suptiler wären die fragen gewesen

wenn eine läuferin vor einem finale versucht in trance über glasscherben zu laufen oder kurz vor olympia keine lust mehr hat zweite zu werden ;)

schleicher1000
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wusste gar nicht, dass da auch langläufer mitmachen.

Dr. 2Much
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Heiligt mir den Beistrich!

Wenn Sie das Interview lesen, werden Sie feststellen, daß der Interviewer natürlich ganz zufällig, um den Namen CH nicht zu erwähnen, einen gedopten Langläufer als Beispiel anführt;
und später dann wird das Beispiel des TdF-Radlers genannt, womit natürlich nicht GT gemeint ist, beide Beispiele wurden von mir in der Aufzählung durch Beistrich getrennt: Langläufer, (BEISTRICH!) einer, der zufällig eine Touretappe gewonnen hat.
So dankbar ich bin, wenn mich andere User auf Mißverständnisse hinweisen, Ihre Beckmesserei ist ein Rohrkrepierer, wie es von einem Untertan der neuen Rechtschreibung aber nicht anders zu erwarten war - trotzdem Gruss und Kuß ...

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