Der Banker musste seinen Reisepass abgeben, seine Anwälte sehen weder Verfehlungen noch Haftgründe
Wien - Freitagmittag gingen die Gefängnistore für Julius Meinl V. wieder auf. Zwei Nächte hatte er in der Justizanstalt Josefstadt verbracht. Die letzte übrigens mit dem in der Doping-Affäre verhafteten Ex-Trainer Stefan Matschiner.
Pass abgegeben
In einem Taxi verließ Meinl die Josefstadt, einige Auflagen im Gepäck. Seinen britischen Pass musste der Meinl-Bank-Präsident am Nachmittag bei der Justiz abgeben, einmal im Monat muss er sich bei der österreichischen Justiz melden, und 100 Millionen Euro hat er als Kaution überwiesen. Der Betrag sei von Staatsanwalt Markus Fußenegger "verlangt worden und war nicht verhandelbar", erklärte dazu Meinls Strafverteidiger, Herbert Eichenseder, bei einer Pressekonferenz am Freitagnachmittag in Wien.
Die Meinl-Familie zählt zu den reichsten Clans in Österreich. Das Vermögen von Meinl V. wird auf zwei Milliarden Euro geschätzt. Allein für 2007 erhielt die Familie 70 Mio. Euro Dividende von der Meinl Bank. Woher das Geld für die Kaution stamme? Eichenseder: "Es kommt nicht aus der Bank", überwiesen wurde es von der Liechtensteiner Centrum Bank (siehe dazu auch "Frage & Antwort").
Kollektive Fassungslosigkeit
Die Umstände der Vernehmung am Mittwoch samt Verhaftung (Fluchtgefahr) schilderten Eichenseder und Christian Hausmaninger recht eindrücklich. Stundenlang habe die Einvernahme gedauert, sie sei "ruhig und professionell erfolgt, es war keine Rede von Vorhalten und Widersprüchen. Ich hatte schon meinen Mantel an und meinen Schal um, da kam der Staatsanwalt mit der Verhaftung", so Eichenseder. "Wir sind aus allen Wolken gefallen." Auch Meinl sei "fassungslos" gewesen.
Die Lehre, die die Anwälte Meinls daraus ziehen: Man werde die ohnedies schon intensive Kooperation mit dem Sachverständigen, Thomas Havranek, und dem Staatsanwalt weiter intensivieren, "obwohl Fußenegger jetzt schon lacht, wenn er mich sieht" , so Eichenseder. Die Fluchtgefahr sehen die beiden Anwälte übrigens nicht.
In der Sache selbst - Meinl wird etwa der Untreue und des gewerbsmäßigen Betrugs verdächtigt; es gilt die Unschuldsvermutung - ist Julius Meinl bei seiner bisherigen Verantwortung geblieben. Zwar ist laut Hausmaninger der Sachverhalt "relativ unbestritten, die strafrechtlichen Vorwürfe stimmen aber nicht. Meinl hat keine strafrechtlichen Bestimmungen verletzt." Es gelte nun, die Kollisionen zwischen kontinentaleuropä-ischem und britischem Recht (die MEL sitzt in Jersey) zu erklären und rechtliche Unklarheiten zu beseitigen. "Es gibt offensichtlich Missverständnisse, die man mit dem Staatsanwalt aus der Welt schaffen kann."
"Einige Tage Auszeit"
Eine Basis dafür gebe es: Auf den Aussagen Meinls könne man aufbauen, meinen seine Anwälte. Meinl selbst hätten sie nun "einige Tage Auszeit" empfohlen, "dann möchte er in Absprache mit dem Gericht" wieder seinem normalen Berufsleben nachgehen. Nachdem Meinl derzeit beruflich aber regelmäßig zwischen Wien und dem Ausland pendelt, geht das künftig nur mit der Erlaubnis der Justiz. (Renate Graber, Bettina Pfluger, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 4.4.2009)