Uni-Kollektivvertrag

Rektoren geben grünes Licht

30. März 2009, 15:37

Uni-KV soll im Oktober in Kraft treten - Gewerkschaft soll in der Übergangsphase "die notwendige Flexibilität beweisen"

Der Volltext dieses auf Agenturmeldungen (z. B. APA und REUTERS) basierenden Artikels steht aus rechtlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung.
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23 Postings
na habedere 
04.04.2009 09:30
Verstopfung - Durchfall - Verstopfung

Na bravo, jetzt sind wir wieder zurück bei einem Systemverstopfungsmodell bei dem Leute nicht einmal ein einziges Mal ihre Umgebung wechseln müssen. Bis jetzt hat ein paar Jahre absolut kranker Durchfall geherrscht hat. Ja, und vorher hatten wir ja schon einmal die Verstopfung (Habil=Dauerstelle).

Ganz normalen Tenure Track wird wohl Österreich nie schaffen ....


Ein normales Modell a'la Tenure Track wird

woschl73  
02.04.2009 09:09
Uni-Treue wird bestraft

als langjähriger Projektmitarbeiter werde ich weiter verarscht, denn das Gehaltschema für die Projektmitarbeiter greift erst nach 3 Jahren nach Beginn des KVs.
Danke liebe Rektoren, die Projektmtarbeiter werden auf den Punkt gebracht beschissen.
Keine Recht auf eine Indexanpassung- Valorisierung, und auch in der Pensionskassa gibt es wieder Sonderregelungen.
Also jene die mit unter Systeme mitaufgebaut haben, werden über den Tisch gezogen !
Die Unis hoffen wohl mit der 3 Jahres-Klausel das viele vor allem die,die schon lange dabei sind freiwillig das Handtuch werfen !!

thafritz  
31.03.2009 14:12
jetzt is es offiziell

auf unsere generation wird gesch*****,

die vor 2004 werden übergeführt, die in 2 jahren profitieren auch, nur wir schaun durch die finger, mich würde interessieren wieviel wirklich auf denn unis noch weitergeht, wenn genau diese generation 2004-2011 streikt, ich würde mal vorsichtig behaupten, das entspricht 80% der workforce

rina34
31.03.2009 20:24
denk ich auch

unsere generation ist das bauernopfer

Schlupp
31.03.2009 18:14
Ganz so ist es nicht.

Siehe Paragraph 78.

Nebenbei kann gerade das unfair sein: Wenn bei einer Stellenbesetzung im Jahr 2006 klar gewesen waere, dass die Stelle eine laengerfristige Perspektive hat, haetten sich naemlich eventuall mehr Leute beworben. Bei einigen Stellenbestzungen, die ich so beobachtet habe, ist keineswegs klar, dass die Stelle auch in diesem Fall an den gleichen gagangen waere... Im Nachhinein die Regeln zu aendern, ist immer etwas problematisch.

thafritz  
31.03.2009 21:40

ok, das mit der unbefristeten bzw. vorerst 6 jährigen stelle kann ich durchaus noch verstehn, aber wenn dann die neuen doktoranden um 300 euro mehr verdienen (nach steuer), dann kommt man sich schon irgendwie als arbeiter 2. klasse vor, zumal das doktorandengehalt im vergleich zur wirtschaft eher lächerlich ist (ich werde immer verblüfft angestarrt, wenn ich erzähle was man auf der uni mit fertigem studium bei ca. 60h die woche bekommt

13thfloorelevators
31.03.2009 10:01

weiss jemand ob es die möglichkeit des "umstiegs" von bestehenden verträgen geben wird?

Spieler5
31.03.2009 16:01
aus dem Kollektivertrag § 76

(1) Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Kollektivvertrages bestehenden Arbeitsverhältnisse von nach dem 31. Dezember 2003 an der betreffenden Universität neu aufgenommenen ArbeitnehmerInnen werden durch diesen Kollektivvertrag in ihrem Bestand nicht berührt. Auch hinsichtlich einer allfälligen zeitlichen Befristung
des Arbeitsverhältnisses tritt keine Änderung ein.

Drew R. Man
31.03.2009 11:47
was assistentInnen in ausbildung (säule 1) betrifft:

nein. besten dank dafür, liebe rektoren, ihr miesen, elendigen $%&!?& !!!!!!!

woschl73  
31.03.2009 10:31
kommt drauf an

welchen Vertrag du jetzt hast bzw seit wann ..

ist alles ziemlich schwammig

http://www.bs13.goed.at/maindir/K... 200709.pdf

13thfloorelevators
01.04.2009 11:41

edit:
gerade die "übergangsbestimmungen" gesehen....frechheit

13thfloorelevators
01.04.2009 09:42
und nochmal aus §78

(1) Wissenschaftliche/ künstlerische MitarbeiterInnen in Ausbildung, die nach 31. Dezember 2003 in ein Arbeitsverhältnis zur Universität aufgenommen wurden, das im Wesentlichen den Regelungen in §§ 6 ff UniAbgG entspricht, gelten ab Inkrafttre-ten dieses Kollektivvertrages als Universitätsassistenten/ Universitätsassistentinnen (§ 26 Abs. 1) und werden in die Verwendungsgruppe B 1 (§ 49 Abs. 3 erster Satz bzw. lit. a i.V.m. § 49 Abs. 6) eingereiht.

13thfloorelevators
01.04.2009 09:41
und §3

(3) Alle ArbeitnehmerInnen werden nach den von ihnen überwiegend ausgeübten Tätigkeiten in eine Verwendungsgruppe nach §§ 48 und 49 oder §§ 51 und 52 ein-gereiht. Dabei sind alle in einer vergleichbaren Verwendung an der betreffenden U-niversität zurückgelegten Zeiten zu berücksichtigen. Über die Einreihung ist dem/ der ArbeitnehmerIn innerhalb von 12 Mona

13thfloorelevators
01.04.2009 09:41

hmm...also ich seh das ganze schon so, dass man automatisch umgestellt wird und nur bestimmungen wo man jetzt "besser steht" behalten werden...

§76:
(2) Für die nach dem 31. Dezember 2003 an der Universität neu aufgenommenen ArbeitnehmerInnen gilt das Vertragsbedienstetengesetz 1948 mit Inkrafttreten dieses Kollektivvertrages nicht mehr als Inhalt des Arbeitsvertrages. Im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung vorgesehene Regelungen, die günstiger sind als die-ser Kollektivvertrag oder sonstige zwingende Bestimmungen, bleiben unberührt. Dies gilt außer in den Fällen nach Abs. 4 nicht, wenn der betreffende Anspruch im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung ausdrücklich nur für die Zeit vor dem Inkrafttreten dieses Ko

CCulv 
31.03.2009 07:05
Eine Frage an die NachwuchswissenschaftlerInnen und LektorInnen:

Wollt ihr das wirklich?
Die Flexibilität, die die Rektoren von der Gewerkschaft "fordert", heißt: Die nächsten zwei Jahre weiterhin finanziell prekäre Angestelltenverhältnisse für JungwissenschafterInnen und LektorInnen, ohne "finanzielle" Anerkennung ihrer nicht unerheblichen Leistungen für die Universität. Nach diesen zwei Jahren sind so gut wie alle ab 2004 befristeten Verträge abgelaufen und damit so gut wie alle dieser jungen WissenschafterInnen, der "geistigen Elite Österreichs", wie's so schön bei Sponsionen und Promotionen heißt, weg von den Unis. Denn das Kettenvertragsverbot hebt der Kollektivvertrag nicht auf, und ob der, von den Rektoren immer wieder vorgeschobenen, schlechten finanziellen Lage der Unis glaub ich persönlich nicht, dass irgendwelche unbefristeten Laufbahnstellen in nächster Zeit ausgeschrieben werden. Die würden ja mehr Geld kosten!
Offensichtlich ist die Mehrheit der Rektoren nicht gewillt, dem Kollektivvertrag, so wie er ausverhandelt wurde, zuzustimmen. Denn sonst würden sie nicht "Nebenbedingungen" diktieren und gleichzeitig um die Hilfe jener bitten, denen sie dies "diktieren".
CC, http://www.ulv.ac.at

AnBod 
31.03.2009 18:15

Nein, wir wollen das nicht! Welche Rechtfertigung soll es dafür geben, dass gerade diese Gruppe völlig ausgenommen wird???

Zumal es durch die Ausnahme zu untragbaren Situationen kommen würde: KollegInnen, die noch im Sommer anfangen verdienen dann für die gleiche Arbeit schnittige 500 Euro brutto weniger als jene, die erst im Oktober anfangen. Da wird die Stimmung an den Instituten sicher herrlich! "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" - kommt diese Aussage Rektor Badelt bekannt vor?

Spieler5
31.03.2009 08:25
die Professoren werden auf Laufbahnstellen bestehen

es ist ja zur Zeit nicht möglich, größere Projekte in Angriff zu nehmen, weil alle 2-4 Jahre das komplette Personal wechselt

um einen ansehnliche wissenschaftliche Ergebnisse zu erarbeiten, braucht man im Normalfall halt mal 6+ Jahre

außerdem gibt es für die momentanen befristeten Stellen kaum noch Bewerber, nicht mal aus Deutschland, die normalerweise (zB bei Professuren) etwa 90% der Bewerber (und Berufenen) ausmachen

um halbwegs kompetente Leute anzuziehen, braucht es Laufbahnstellen, sonst sind die nach 4 Jahren auf Nimmerwiedersehen weg bzw. kommen erst gar nicht mehr

das wissen die Institutsleiter, und machen entsprechend Druck auf die Rektoren

aber man wird sehen, welcher Prozentsatz der Stellen als Laufbahnstellen ausgeschrieben wird (im Gespräch waren ca. 50%)

CCulv 
31.03.2009 11:07
Quotenregelung

Ja, es schweben tatsächlich 50% in der Luft herum, nur sind da alle jetzt bereits unbefristeten Stellen mit eingerechnet. Denn es heißt meist - bis auf den Unis Innsbruck und Linz, soviel ich weiß: Mindestens 50% müssen "Durchgangstellen" sein - und ich verstehe darunter, wie auch viele andere, befristete Stellen, meist Projektstellen und natürlich Wissenschaftlerinnen in Ausbeutung, äh Ausbildung, ;-).
CC, ULV
P.S: Optionsrecht zu oben: Natürlich dürfen (fast) alle, die vor dem 1.1.2004 angestellt wurden, in den neuen KV optieren, auch Beamte und Vertragsbediestete "alt"! Ihr Entgelt darf dabei nicht gekürzt werden.

Marilynn E. Infos zum Powerposten
30.03.2009 20:38
na endlich.

CCulv 
30.03.2009 18:24
Alleine der rauhe Ton stört!

Ich lese: Minister stellt GÖD und Rektoren ein Ultimatum, sich zu einigen! Verhandlungspartei sind nicht die Rektoren sondern der Dachverband, und dieser ist sich mit der GÖD seit April 2007 einig, nur der Minister will das mehrmals versprochene Geld nicht herausrücken.
Und nun die Rektoren: Ich lese als Nebenbedingung, dass die GÖD folgenden Übergangsbestimmungen: Vorrückungen für LektorInnen erst in etwas mehr als 2 Jahren von jetzt gerechnet, keine Gehaltsanpassung für die JungwissenschafterInnen in laufenden Projekten, die sowieso der Drittmittelgeber und nicht die UNI zahlen müsste, und geringere Pensionsrücklagen für alle für die nächsten 2 Jahre.
Soviel ich weiß, sind Übergangsbestimmungen als Vertrag auszuverhandeln und nicht zu diktieren!
Zumindest funktioniert das so in autonomen Betrieben!
Immerhin ein kleines positives Zeichen, nachdem der letzte UNIKO-Beschluss ja von verschiedenen Rektoren diametral entgegengesetzt interpretiert wurde, von Zustimmung bis Ablehnung.
Christian Cenker, http://www.ulv.ac.at

woschl73  
30.03.2009 16:19
Wunder

Wow bin auch erstaunt, nur die " Übergangsregelungen" machen mich noch stutzig !

13thfloorelevators
30.03.2009 18:03

yipiee :-)

Spieler5
30.03.2009 16:01
es geschehen noch Zeichen und Wunder

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