Die am Mittwoch von der deutschen Regierung geäußerte Forderung, den Zugang zu Servern mit kinderpornografischen Inhalten zu erschweren, klingt zwar auch für die österreichischen Behörden gut, als schwer durchführbar wird allerdings die technische Durchführbarkeit eingeschätzt. Natürlich denke man darüber nach wie man den Zugang erschweren könnte, diesbezüglich gebe es auch einen engen Kontakt mit europäischen Kollegen, erklärte Katharina Swoboda, Sprecherin von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner . Noch sei die technische Machbarkeit allerdings eine offene Frage, konkrete Überlegungen wie man vorgehen könnte, lägen noch nicht vor.

Konsum

Der Einsatz von EU-Justizkommissar Jacques Barrot für eine Strafbarkeit beim Konsum von Kinderpornografie, betreffe Österreich jedenfalls nicht, so Swoboda. "Wir sind Vorreiter in Europa." Das Gewaltschutzpaket, das mit 6. Juni in Kraft trete, sehe für den Konsum von den illegaIen Inhalten im Internet - nicht nur für das Herunterladen - bereits Strafen vor.

Dies wäre allerdings kostspielig, aufwendig und käme auch einer Art "Zensur" gleich, da Inhalte anhand ausgewählter Begriffe aussortiert würde

Eine konkrete Idee, wie ein Zugangbeschränkung bewerkstelligt werden könnte, habe er nicht, so ein Experte aus dem Bundeskriminalamt (BK) zur APA. Denkbar wäre eine Zugangsbeschränkung zu Servern nur in Form eines Filters, der den Zugriff zu bestimmten Inhalten unterbinde. Dies wäre allerdings kostspielig, aufwendig und käme auch einer Art "Zensur" gleich, da Inhalte anhand ausgewählter Begriffe aussortiert würden. Für solch eine Maßnahme müsste jedenfalls eine eigene Rechtsgrundlage geschaffen werden.

Die Frage der Zugangbeschränkung stellt sich vor allem bei Hostern im Ausland. In Österreich stellt das E-Commerce-Gesetz laut dem BK-Experten die wissentliche Speicherung von illegalen Inhalten wie Kinderpornografie auf Servern unter Strafe. (APA)