New York - Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs hat vor dem UNO-Sicherheitsrat den Haftbefehl gegen den sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir bekräftigt. Die Ausweisung von Hilfsorganisation aus dem Sudan bestätige die Anfang des Monats getroffene Entscheidung, sagte Luis Moreno-Ocampo am Freitag in New York. Das Gericht in Den Haag will Al-Bashir wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit den Prozess machen.

Der sudanesische Staatschef hat den Hilfsorganisationen vorgeworfen, mit dem Gerichtshof zusammenzuarbeiten und sie deswegen ausgewiesen. Dies bestätige die Einschätzung im Strafverfahren gegen al-Bashir, sagte Moreno-Ocampo. Die Anklage stütze sich in keiner Weise auf Informationen von Nichtregierungsorganisationen, sagte der Chefankläger. Er respektiere deren anders gelagertes Mandat.

Die UN-Botschafterin der USA, Susan Rice, und andere Ratsmitglieder riefen den Sudan auf, die Ausweisung rückgängig zu machen. Betroffen von der Entscheidung ist die Mehrzahl der rund 14.000 humanitären Helfer von 85 Organisationen in der Bürgerkriegsregion Darfur. Ihre Ausweisung gefährde das Leben von 1,5 Millionen Männern, Frauen und Kindern, sagte Rice.

Verantwortlich "jeden einzelnen Todesfall"

Präsident al-Baschir müsse für jeden einzelnen Todesfall zur Verantwortung gezogen werden. Der sudanesische Diplomat Mohamed Yousif Ibrahim Abdelmannan sagte jedoch dem Sicherheitsrat: "Die Entscheidung der Regierung des Sudans ist eine legitime, souveräne Entscheidung, die wir niemals rückgängig machen werden."

Der Bürgerkrieg in Darfur begann 2003 zwischen regierungstreuen Milizen und Rebellen ethnischer Gruppen, die sich gegen die islamische Regierung in Khartum stellen. Bei den Kämpfen kamen schätzungsweise 300.000 Menschen ums Leben, drei Millionen Einwohner sind aus ihren Häusern geflohen. (APA/AP)