Wer darf eine Waffe tragen?

22. März 2009, 17:06
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    Für das Führen von Kategorie-B-Waffen, also Pistolen, braucht man eine Waffenbesitzkarte und einen Waffenpass.

  • Waffengesetz

derStandard.at hat nachgefragt, wie man zu Waffenpass und Waffenbesitzkarte kommt und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind

Diese Woche hat uns eine Userfrage per E-Mail erreicht: Welche Voraussetzungen muss man in Österreich erfüllen, um eine Waffe besitzen zu dürfen?

derStandard.at hat nachgefragt.

***

Der Besitz von Waffen ist über das "Bundesgesetz über die Waffenpolizei" (Waffengesetz 1996 - WaffG) geregelt. Es gilt seit dem 1. Juli 1997 und bedeutete eine Verschärfung der bis dahin geltenden Gesetze. Es beinhaltet Regelungen zum Umgang mit Waffen und Munition in Österreich sowie zum Erwerb, Besitz, Handel und der Instandsetzung bzw. Vernichtung von Waffen.

Grundsätzlich muss man zwischen vier Kategorien von Waffen unterscheiden:

  • A: Verbotene Waffen und Kriegsmaterial (vollautomatische Waffen, Pumpguns, Schalldämpfer, Schlagringe)
  • B: Genehmigungspflichtige Schusswaffen (Faustfeuerwaffen, Pistolen, halbautomatische Schusswaffen, Repetierflinten)
  • C: Meldepflichtige Schusswaffen (Repetierbüchsen, Bockbüchsflinten, Drillinge)
  • D: Sonstige Schusswaffen (Einlaufflinten, Doppelflinten, Bockdoppelflinten)

Kategorie-A-Waffen darf man nur führen, wenn man eine Sondergenehmigung besitzt, für Kategorie-B-Waffen (etwa Pistolen) braucht man eine Waffenbesitzkarte und einen Waffenpass. Der Erwerb von Kategorie-C- und D-Waffen ist ab 18 Jahren frei, für das Führen dieser Waffen benötigt man allerdings auch einen Waffenpass oder eine Jagdkarte.

Waffenpass und Waffenbesitzkarte werden von den Bezirksverwaltungsbehörden, also von der Bezirkshauptmannschaft oder der Bundespolizeidirektion ausgestellt, wie es aus dem Administrationsbüro der Bundespolizeidirektion gegenüber derStandard.at heißt.

Waffenbesitzkarte

Die Waffenbesitzkarte regelt den Besitz von Faustfeuerwaffen. Für die Ausstellung einer solchen Karte verlangt der Gesetzgeber ein Gutachten - und zwar darüber, "ob ein Mensch dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen, oder sie leichtfertig verwendet". Weitere Voraussetzungen sind die Vollendung des 21. Lebensjahres und der "Waffenführerschein" (Ausnahmen gibt es für Jäger, sowie Träger von Dienstwaffen). Dieser Führerschein wird unter anderem von Waffenhändlern ausgestellt und weist den sachkundigen Umgang mit Waffen nach.

In der Waffenbesitzkarte ist die Anzahl der genehmigungspflichtigen Schusswaffen, die der Inhaber der Karte erwerben, besitzen und einführen darf, festgeschrieben.

Die Waffenbesitzkarte bemächtigt zum Besitz, jedoch nicht zum Führen von geladenen Waffen.

Waffenpass

Das Führen der Waffe mit Munition wiederum wird über den Waffenpass geregelt. Es handelt sich dabei um eine Urkunde, die nicht nur zum Besitz, sondern auch zum Führen (Bei-sich-Tragen) von genehmigungspflichtigen Waffen berechtigt.

Es gelten diesselben Kriterien und Voraussetzungen wie für die Waffenbesitzkarte: etwa die Vollendung des 21. Lebensjahres oder der Nachweis des sachkundigen Umgangs mit Schusswaffen.

Zusätzlich muss der Nachweis eines Bedarfs zum Führen einer genehmigungspflichtigen Schusswaffe erbracht werden. Es muss also bestätigt werden, dass eine Pistole für den Antragssteller das geeignete Mittel zur Selbstverteidigung ist.

Die Behörden überprüfen außerdem alle fünf Jahre die Verlässlichkeit von Personen mit einem Waffenpass.

Weniger Waffenbesitzer

Österreichweit ist die Zahl der Waffenbesitzer im Abnehmen begriffen: Gab es 1997 - das neue, strengere Gesetz trat in diesem Jahr in Kraft - noch mehr als 356.000 Waffen-Pässe, - Besitzkarten und -Scheine, sank diese Zahl bis zum 1. Jänner 2007 auf knapp 253.000.

Eine weitere Gesetzesänderung steht durch eine entsprechende Richtlinie der EU vor der Tür: Die Mitgliedsstaaten haben aber bis 31. Dezember 2014 Zeit, diese national umzusetzen. Waffenbesitzer der Kategorien C und D werden dann gesetzlich verpflichtet, ihre Habe in ein zentrales Waffenregister eintragen zu lassen. (rwh, APA, derStandard.at, 22.3.2009)

Kommentar posten
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Knochenmann
00
12.7.2010, 15:44

Also, ich würde mir gerne eine Neostad zulegen. Ist die jetzt erlaubt oder nicht?

Superposition des Produktzustandes
02
27.6.2010, 11:10

Ja, immer schön anmelden, auf, dass im Anlassfall die Staatsgewalt genau weiß, wo sie zuerst zuschlagen muss.

Ach schiesst Ihr schlecht ...
05
15.5.2010, 11:23
Die Waffe, mit der in Österreich am meisten Menschen umgebracht werden,

ist das Auto.

David Seppi
 
00
25.2.2010, 13:44
An die Redaktion

Da fehlt der Hinweis, daß Zivildiener innerhalb von 15 Jahren nach Abgabe der Zivildiensterklärung keine Schußwaffen jeglicher Art führen dürfen.

BurstFire
00
15.4.2012, 16:03
vollkommen falsch!

Heavyweather
00
5.11.2010, 23:57

Ich habe auch Zivi gemacht und mir selbst aus zusammengekauften Teilen in NY eine Tec-9 gebaut...
Könnte man sich dann natürlich in Einzelteilen in kleinen Paketen nach Wien schicken lassen...

Man kann sich eh fast alles selbst bauen...

Mein zweites Projekt in Amerika war eine Glock 18C.

MAC 10 wäre auch super gewesen...

Die Volksfront von Judäa
00
25.2.2010, 15:05
falsch

sie dürfen als zivildiener nur kein waffenrechtliches dokument erwerben.

sie können ohne weiteres luftdruck/kleinkaliber bzw. kategorie C u. D waffen kaufen.

David Seppi
 
00
25.2.2010, 17:28

§ 5 Abs. 5 ZDG besagt etwas anderes:

(5) Zivildienstpflichtigen, für die nach dem 30. September 2005 eine Feststellung gemäß Abs. 4 getroffen wird, sind der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren untersagt. Die Frist beginnt mit Eintritt der Zivildienstpflicht.

Das Führen von Schußwaffen ist also unabhängig von der Art der Schußwaffe untersagt.

epep
00
15.5.2010, 18:43
luftdruckgewehre sind nicht genehmigungspflichtig. repetierbüchsen sind nur meldepflichtig, aber ebenfalls nicht genehmigungspflichtig.

steht doch eh im gesetz.

David Seppi
 
00
15.5.2010, 19:05

Ich habe nie das Gegenteil behauptet.
Führen darf man aber überhaupt keine Schußwaffe, egal ob genehmigungspflichtig oder nicht.
"sowie das Führen von Schusswaffen", ohne Zusatz.

¤
00
16.5.2010, 00:49

Und das war vor dem 30. September 2005 anders?

David Seppi
 
00
16.5.2010, 01:20

Nein, wieso?

Mimi210
10
Ich denke man kann sich im Notfall auch

kreativer verteidigen als mit Schusswaffen. Denn eines ist ganz gewiss wenn "wir" uns vermehrt mit Pistolen u.ä. bewaffnen dann wird auch die Unterwelt ganz schön aufrüsten, - als Arbeitsplatzsicherung quasi. Und irgendwann braucht dann jeder eine ... . Besser wir verzichten ganz drauf.

Werner J. Haider
01
16.11.2009, 22:26
jedem Bürger seine Glock...

Ich besitze keine genehmigungspflichtige Schusswaffe, weil ich als Musiker mein Ding auch ohne Genehmigung besitzen und führen darf.
Hatte glücklicherweise die Gelegenheit, mit verschiedensten Bauarten zu schießen. Der Umgang mit Waffen sollte für den mündigen Bürger eine Selbverständlichkeit sein. Man lernt ja auch schreiben oder autofahren. Eine Verschärfung trifft ohnehin nur die rechtschaffenen Bürger. Subjekte, die Waffen von Berufs wegen zur Bedrohung ihrer Opfer verwenden, hielten sich noch nie an Gesetze. In GB wurde beinahe alles "waffenähnliche" verboten, gebracht hats nix außer immensen Verwaltungsaufwand und mehr Tote als zuvor.

Heavyweather
10
6.11.2010, 00:25

Komisch...die Kriminalstatistik für GB sagt etwas anderes...

Die Volksfront von Judäa
01
7.10.2009, 10:58

waffenrecht in Ö ist lächerlich.

für eine pimperl .38er braucht man einen waffenschein, für eine schrotflinte die mit 00er slugs sogar durch schutzwesten schießt braucht man garnix.

wie gesagt, einfach nur lächerlich

Andreas Haunholter
 
00
das ist doch kompletter blödsinn

wenn man eine waffe umbedingt will, dann bekommt man sie auch. verschiedene rauschgifte sind auch verboten, und wie viel wird trotzdem davon konsumiert? Stellt sich die Frage wer außer Jäger, Beamten und Sportschützen sonst noch überhaupt Feuerwaffen braucht.

mstislav raskachlovitsch
00
24.7.2009, 10:16
Wenn das Gesetz dahingehend....

abgeändert werden würde, dass bei freiwilliger (und endgültiger) Aufgabe der Waffenbesitzberechtigung alle Waffen des jeweiligen "Aussteigers" zu einem reellen Marktwert (Verkehrswert) vom Bund aufgekauft würden, wären plötzlich nur mehr rund 25 % Waffenbesitzer vorhanden......wetten, dass?

Heavyweather
00
6.11.2010, 00:27

Was wäre eine TEC 9 gerade wert in AT?

riddapon
 
01
23.7.2009, 23:29

wenn es soweit ist dass ich eine brauche, werden genug davon am boden liegen...

wollnase
01
wie schauts dann

mit bögen aus? sport-/jagdgerät oder böse waffe?

ok, mim versteckten führen ist da nicht viel, aber gefährlich könntens auch sein ... man stelle sich das gesicht eines einbrechers vor, wenn der hausbesitzer mit gespanntem compund vor ihm steht

btw. es ist-natürlich- immer wichtiger, sich um die registrierten waffen zu kümmern statt zu verhindern, dass immer mehr ollegale waffen nach österreich geschmuggelt werden ... alles andere wäre ja mit aufwand verbunden

Ausländerhass das Hobby der FPÖ!
31
28.6.2009, 10:16
Alle Strache Anhänger anscheinend!

Damit es in Wien dann wirklich noch unsicher wird!

wollnase
22
naja,

wenn man sich so ansieht, wieviele straftaten mit schusswaffen begangen werden und dann noch beachtet, wer die täter sind, wird man zum schluss kommen müssen, dass diese leute wohl kaum strache wähler (oder bzö wähler) sind.

Heavyweather
10
6.11.2010, 00:29

Ich habe aber schon gehört dass viele Kiwara blau Wähler sind...

Bitte geben Sie einen Postingnamen mit maximal 51 Z
00
26.6.2009, 16:18

Die Bundespolizeidirektion ist keine Bezirksverwaltungsbehörde.

Bezirksverwaltungsbehörden (BVBs) sind nur Bezirkshauptmannschaft und Magistrat.

(Zuständig sind trotzdem die BPolDir, und wo es keine gibt, eben die BH.)

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