Gerätselt wurde am Mittwoch in den Online-Ausgaben vor allem über das überraschende Geständnis in allen Anklagepunkten:

Der "Daily Mirror-Online" titelt "Monster entschuldigt sich bei Tochter (...) für sein 'krankes Verhalten'": "Inzest-Biest Josef F. stellt sich schlussendlich seiner Schuld an dem Mord an seinem zwei Tage alten Baby, ... In einer sensationellen Wende im Gerichtssaal plädierte F. für schuldig in allen sechs Anklagepunkten (...)"

 

 

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Die "Stuttgarter Nachrichten" stellen Österreichs Umgang mit dem Fall Josef F. infrage: "Österreichs Medienrecht ist streng. Doch beim Prozess gegen Josef F. finden die Journalisten Wege, auch über Details zu berichten. (...) Gespenstisch kommt ausländischen Beobachtern aber vor, dass sich im Lande für das offensichtliche Versagen der Behörden im Fall F. niemand zu interessieren scheint. Selbst das sonst kritische Magazin 'Profil' und die Wiener Stadtzeitung 'Falter' beschränkten sich auf feuilletonistische Essays zur medialen Vermarktung des Dramas."

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"The Times-Online" fragt nach den Geständnis-Motiven des Angeklagten:
"(...) Reue oder Berechnung? (...) In der vergangenen Nacht kollabierte Herrn F.'s Welt. Eine frühe Entlassung hätte ihn bankrott, geächtet und gemieden von seiner Familie in die Welt zurück gebracht.

Besser Verluste meiden und hoffen, dass das Gericht ihn für den Rest seiner Tage in eine psychiatrische Klinik verweist, könnte er berechnet haben. Ein sanfter Ruhestand für einen Nicht-Gentleman."

 

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Die "Daily Mail-Online" setzt sich in einem Kommentar mit F.'s Seelenleben auseinander:

"Was für eine Art Mensch kann das sein?" (...) "Der Josef F.- Fall bringt mich zum Nachdenken, ob es nicht Abgründe der Seele gibt, die niederträchtiger sind als Mord. Dieser Mann tötete seine Tochter nicht, aber er nahm ihr das Leben, während sie am Leben blieb, ...."

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Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen im "Spiegel Online": "So naiv kann er (Josef F.) nicht gewesen sein zu glauben, dass jede Inzestgeburt ohne Komplikationen ablaufen würde. Dass alle Inzestkinder die richtige Lage haben würden. (...) In der Bundesrepublik gälte ein solcher Tatbestand als 'billigendes Inkaufnehmen'. F. wäre demnach höchstwahrscheinlich nicht nur wegen eines vollendeten Mordes durch Unterlassen angeklagt worden, sondern überdies wegen siebenfachen Mordversuchs durch Unterlassen."

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Die "Bild-Zeitung" beschreibt nach dem ersten Foto das Äußere von Josef F.: "Er ist schmal geworden, die Haut ist fahl, die Wangen eingefallen. Fast ängstlich blickt er um sich, die Augen tief in ihren Höhlen, darunter schwere Tränensäcke. Seine Brauen, sein Bart viel buschiger als bei seiner Festnahme vor fast einem Jahr."

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Die "Sun-Online" greift die Atmosphäre im Gerichtssaal auf: "Alleine, mitten im Gerichtssaal sitzend hörte Josef F. zu, wie (...) den Geschworenen einen flüchtigen Einblick in ihre Hölle gab. (...) Es war das erste Mal, dass er hörte, wie die Zerrüttete (...) ihren unterirdischen Vergewaltigungs-Leidensweg mit ihren eigenen Worten beschrieb."

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Die Turiner Tageszeitung "La Stampa-Online" wartet bereits auf den Schuldspruch: "Und morgen, mit dem Urteil, wird der 'Jahrhundertprozess', wie ihn die österreichische Presse nennt, schon Geschichte sein. Für das 'Monster' wird der Ausgang keine Überraschungen bereithalten: Er wird den Rest seiner Tage entweder in einer Zelle verbringen oder in einer Anstalt für abnorme Kriminelle."(APA)

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