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Am dritten Prozesstag verbarg F. seinen Kopf nicht mehr hinter einer Aktenmappe, sondern zeigte schon beim Betreten des Verhandlungssaals sein Gesicht. Im Gericht wurde allerdings totales Bilderverbot verhängt.

Foto:APA/ROBERT JAEGER

St. Pölten - Das Beweisverfahren ist abgeschlossen. Die Geschworenen werden morgen am Donnerstag einen Fragenkatalog  beantworten. Dazu haben die drei Berufsrichter die Geschworenen am Nachmittag eingewiesen und  beraten. Die Fragen werden morgen am Donnerstag um 9.00 Uhr im Landesgericht St. Pölten öffentlich verlesen.

Gespräche mit dem Psychiater

Josef F. hat nach der Verhandlung wieder ein "ausführliches Gespräch" mit dem Psychiater geführt, der während des Prozesses zu seiner Betreuung abgestellt ist, berichtete der stellvertretende Leiter der Justizanstalt St. Pölten, Erich Huber-Günsthofer, bei der Pressekonferenz. Die Gespräche mit dem Psychiater seien "Teil der Suizidprävention" und diene einer allfälligen "Vorbereitung auf den Maßnahmenvollzug". Die Anstaltsleitung geht davon aus, dass man für das Prozessfinale morgen bestens gewappnet sei, erklärte Huber-Günsthofer.

Überraschendes Geständnis

Josef F. hat sich am Mittwoch, im Prozess um den Inzest-Fall von Amstetten, völlig überraschend zu sämtlichen Anklagepunkten schuldig bekannt. Das nunmehrige Geständnis umfasst nicht nur Vergewaltigung, sondern auch den inkriminierten Mord durch Unterlassung und Sklavenhandel. Bisher hatte er sich nur teilweise zur versuchten Vergewaltigung, der schweren Nötigung, der Freiheitsentziehung und der Blutschande schuldig erklärt.

Aussage der Tochter bewirkte Geständnis

Nach dem überraschenden Geständnis fragte die Richterin den Angeklagten, was ihn zu seinem Sinneswandel bewogen habe. Der 73-Jährige verwies auf das Video mit der kontradiktorischen Einvernahme seiner Tochter, das am Dienstag den Geschworenen zur Gänze gezeigt worden war.

F. sei erschüttert gewesen

Der Angeklagte habe am Dienstag psychiatrischen Beistand erbeten, um die gesehenen Szenen mit den belasteten Angaben seiner Tochter verarbeiten zu können. "Es hat bei ihm eine große Erschütterung stattgefunden", berichtete Mayer. Das umfassende Geständnis sei mit ihm, Mayer, nicht abgesprochen gewesen. Die plötzliche Schuldeinsicht seines Mandanten in den Anklagepunkten Mord durch Unterlassung und Sklavenhandel war auch für ihn "eine Überraschung", erklärte der Verteidiger.

Zum Tod eines im Kellerverlies geborenen Säuglings meinte der F.: "Ich weiß nicht, warum ich nicht geholfen habe. Ich war der Hoffnung, dass er's (der Bub, Anm.) durchsteht." Auf Befragen der Richterin räumte Josef F. ein, dass er bei der Zwillingsgeburt dabei war und bemerkte, dass der Säugling schwer atmete. "Ich bekenne mich schuldig. Ich hätte erkennen müssen, dass es dem Baby schlecht geht," sagte F.

Höchststrafe

Mit seinem nunmehrigen Geständnis in vollem Umfang der Anklage nimmt Josef F. eine lebenslange Freiheitsstrafe in Kauf. Sein Schuldbekenntnis, am Tod eines im Keller geborenen Säuglings vorsätzlich mitgewirkt zu haben, indem er es unterließ, den Buben die nötige ärztliche Hilfe zuteilwerden zu lassen, könnte das Gericht zur Verhängung der Höchststrafe über den 73-Jährigen ermächtigen. Für Mord drohen zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft. Bei einem Schuldspruch wegen Sklaverei könnte F. zu zehn bis 20 Jahren Gefängnis verurteilt werden.

Strafmilderung hängt von Geschworenen ab

Auf die Frage bei der Pressekonferenz ob das Geständnis von F. ein wesentlicher Grund für Strafmilderung sei, erklärte Gerichtssprecher Franz Cutka, dass sich ein Geständnis grundsätzlich strafmildernd auswirken kann. Allerdings sei das Geständnis sehr spät gekommen. Es hänge jedoch immer von den Geschworenen und den Richtern ab, ob sie das Geständnis für eine Strafmilderung heranziehen.

Sklavenhandel wird das erste Mal verhandelt

Sollten die Richter Josef F. auch des Sklavenhandels schuldig erkennen, wozu er sich nun ebenfalls geständig gezeigt hat, wäre dies die erste Verurteilung nach diesem Paragrafen in Österreich überhaupt. Der seit den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts im Strafgesetzbuch enthaltene Straftatbestand hatte bis zum Inzest-Fall von Amstetten als "totes Recht" gegolten.

Psychiatrisches Gutachten: Voll zurechnungsfähig

Für die Sachverständige stand außer Zweifel, dass der Angeklagte im Tatzeitraum zurechnungsfähig war: "Die Verantwortlichkeit für das, was Herr F. gemacht hat, kann ihm keiner nehmen." Die Psychiaterin Adelheid Kastner attestierte dem Angeklagten eine umfassende schwere Störung. Sie ging in ihrem Gutachten ausführlich auf die in der Kindheit liegenden Gründe für sein Verhalten ein.

Er muss sich unbedingt als mächtig erleben

Josef F. wirke zwar wie ein "alter zittriger Mann, bei dem sich das Nachlassen der Sexualität abzeichnet". Sein Grundverlangen sei aber das Bedürfnis nach Macht, Beherrschung, Kontrolle. Die sexuelle Komponente spiele eine sekundäre Rolle. "Er muss sich unbedingt als mächtig, potent im weitesten Sinn erleben. Diese Störung ist auch durch das Alter nicht abgebaut", erläuterte die Gutachterin.

Ohne Therapie seien weitere Straftaten zu befürchten

Kastner empfahl dem Gericht, ihn im Falle eines Schuldspruchs in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen, da "eine höhergradige geistig-seelische Abartigkeit" vorliege und trotz des vorgerückten Alters des bald 74-Jährigen dieser nach wie vor gefährlich sei und schwerwiegende Straftaten begehen könnte, sollte er nach allfälliger Verbüßung einer Freiheitsstrafe unbehandelt entlassen werden. (Mehr zum Gutachten)

Grundsätzlich therapierbar

Sie riet dazu, Josef F. "so lange sicher zu verwahren, bis aus der Behandlung ein Erfolg resultiert". Grundsätzlich sei der Angeklagte therapierbar, sofern er Strategien gegen seine Persönlichkeitsstörung entwickle. Ansonsten seien zukünftig von ihm Straftaten zu befürchten, betonte Kastner: "Es ist alles denkbar, was seine Machtansprüche befriedigt."

Tochter soll am Dienstag im Gerichtssaal gewesen sein

Die 42-jährige Tochter von Josef F. soll an der Verhandlung gestern am Dienstag teilweise teilgenommen haben, berichtete der Kurier. Demnach soll die Frau am nichtöffentlichen Verhandlungstag im Morgengrauen vom Landesklinikum Mauer bei Amstetten heimlich ins Gericht gebracht worden sein. Laut "Kurier" soll sich die Tochter des 73-jährigen Angeklagten das Video mit ihrer eigenen Aussage angesehen haben. Das elfstündige Video war im Vorverfahren aufgezeichnet worden, um der Frau eine persönliche Konfrontation mit ihrem Peiniger zu ersparen.

Verteidiger Rudolf Mayer wollte diese Meldung heute am Mittwoch vor Beginn des dritten Verhandlungstages nicht bestätigen. Auch Opfer-Anwältin Eva Plaz und Bernhard Jany, Sprecher der NÖ Landeskliniken-Holding, wollten diese Meldung nicht bestätigen. Er kenne die Tochter nicht und könne daher nicht sagen, ob sie im Saal gesessen sei, meinte Mayer. Plaz und Jany begnügten sich mit einem schlichten "Kein Kommentar".

Tochter sei heute nicht im Gerichtssaal gewesen

Auch Gerichtssprecher Franz Cutka wollte sich dazu nicht äußern. Er könne dies "weder bestätigen noch dementieren", betonte Gerichtssprecher Cutka bei der Pressekonferenz am Nachmittag. Für heute Mittwoch sei in jedem Fall auszuschließen, dass die Tochter von Josef F. im Gerichtssaal gewesen sei, erklärte Gerichtssprecher Cutka auf die eindringlichen Fragen der Journalisten.

Cutka bestätigte auch, das es keinen Nebenraum gebe, von dem das Opfer die Vorgänge im Verhandlungssaal verfolgen hätte können. Sollte sich die Tochter am Dienstag, wie vom "Kurier" berichtet, persönlich das Abspielen ihrer voraufgezeichneten Einvernahme angesehen haben, müsste sie sich demnach gestern im Schwurgerichtssaal aufgehalten haben.

Öffentlichkeit wieder zugelassen - aber Bilderverbot

Die Öffentlichkeit war am Tag drei im Prozess teilweise wieder zugelassen.Die 95 akkreditierten Medienvertreter durften in den Schwurgerichtssaal. Es wurde allerdings ein totales Bilderverbot verhängt.

Zum vielfach kritisierten Ausschluss der Öffentlichkeit erklärte Gerichtssprecher Franz Cutka bei der Pressekonferenz am Nachmittag, dass das Verbot für alle Medien verhängt wurde, nachdem es Beschwerden über Ungleichbehandlung gab.

Fotografieren am Donnerstag wieder erlaubt

Morgen wird das Fotografieren im Gericht vor Prozessbeginn wieder erlaubt sein, garantierte Franz Cutka, Sprecher des Landesgerichts St. Pölten. Während der Verhandlung werden Film und Fernsehaufnahmen wieder untersagt.

Urteil für Donnerstag erwartet - Öffentlichkeit zugelassen

Franz Cutka, der Sprecher des Landesgerichts St. Pölten, rechnet mit dem Urteil "im Verlauf des Donnerstagnachmittag". Die Öffentlichkeit soll bei den Schlussvorträgen der Staatsanwältin und des Verteidigers zugelassen werden. Die beiden werden diese unmittelbar nach der Verlesung der Fragenkatalogs halten, mit dem sich die Geschworenen dann auseinanderzusetzen haben. Bevor sich die Geschworenen zur Beratung über das Urteil zurückziehen, müssen die akkreditierten Journalisten das Gerichtsgebäude verlassen. Ist das Urteil ergangen, sollen die Pressevertreter "rechtzeitig verständigt" werden, um die Urteilsverkündung persönlich verfolgen zu können. Josef F. droht im Fall eines Schuldspruchs im vollen Umfang der Anklage lebenslange Haft. (APA,red)