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St. Pöltens Gerichtssprecher Franz Cutka wird von internationalen Journalisten um Informationen bedrängt. Die meisten Fragen beantwortet er aus Rücksicht auf den Opferschutz nicht.

Foto: Reuters

St. Pölten - "Ich habe das Gefühl, die Behörden versuchen jetzt, wieder gutzumachen, was sie bei Aufkommen des Falles verbockt haben" , sagte eine deutsche Journalistin Dienstagfrüh am Rande einer von der Stadt St. Pölten organisierten Stadtführung. Dabei meinte sie die "Indiskretion", mit der Informationen über die Causa anfangs ausgeplaudert worden seien. Dieser Tage, so ihr Eindruck, werde der Ausschluss der Öffentlichkeit und das Opferschutzrecht dafür umso ernster genommen.

Offenbar auch bei der Krone: In der Montagsausgabe stand in einer Mitteilung der Redaktion, man schreibe nun den Namen des Angeklagten nicht mehr aus, obwohl man annehmen dürfe, "dass Herr F. eine Person öffentlichen Interesses ist, über die berichtet werden kann" . Der Grund sei vielmehr: "Opferschutz. Jedes Mal, wenn wir unserer Aufgabe, Sie wahrheitsgemäß zu informieren, nachkommen, kostet das Geld. Viel Geld. Denn, so behauptet der Anwalt von F.s Tochter, man könnte unter Umständen das Fortkommen der Opfer behindern, weil sie identifiziert werden könnten."

Österreich fährt eine andere Linie: Sie nennt den Angeklagten beim vollen Namen: "Wenn man auch schon den Täter schützt, wird's problematisch. Gerade der hat keinen Schutz verdient" , sagte Chronik-Chef Wolfgang Höllrigl dem Standard. Doch in Sachen Opferschutz will das Blatt nun auch vorsichtiger sein: F.'s Tochter und Kinder werden nur noch mit dem ersten Buchstaben des Vornamens genannt.

"Immerhin werden erstmals opferschutzrechtliche Fragen in dieser Form auch im Boulevard thematisiert" , sagt Medienrechtlerin Maria Windhager. Auch Justizministerin Claudia Bandion-Ortner nimmt sich der Sache nun an: Sie kündigt im Falter härtere Strafen für entwürdigende Berichterstattung und einen erweiterten Identitätsschutz auch für Angehörige von Opfern und Tätern an. Noch heuer solle ein Gesetz gegen das "Paparazzi-Unwesen" in Begutachtung gehen.

Den vollen Namen des Angeklagten zu nennen, ist aus Windhagers Sicht aber schon jetzt nicht zulässig, weil dieser zur Identifizierung der Familie beitrage - selbst, wenn diese einen anderen Namen angenommen hätte. Der hohe Bekanntheitsgrad des Namens sei ebenso kein Grund dafür, diesen publizieren zu dürfen. Windhager: "Jede weitere Erörterung, das immer wieder In-der-Öffentlichkeit-Stehen, ist für die Opfer jedes Mal eine neue Belastung."

Dasselbe gelte auch für die Veröffentlichung seines Fotos ohne Abdeckung. Eine Zeichnung, die unter anderem die Salzburger Nachrichten am Montag publizierten, zeigt Josef F.s Gesicht detailgetreu zwischen zwei Justizwachebeamten. Dienstagfrüh gelang dem APA-Fotografen eine Aufnahme von F. in einer Verhandlungspause, bevor dieser sein Gesicht verstecken konnte. Das Foto ging prompt um die Welt, das britische Boulevardblatt Daily Mail titelte "Monster unmasked" , die Sun jubelte: "Die Bestie zeigt vor Gericht endlich ihr Gesicht." Österreichs Medien reagierten unschlüssig: Die Krone verpixelte, Kurier und Presse zeigten F.s Gesicht, detto der ORF in seinen ZiB-Sendungen. Das könne, sagt Windhager, ebenfalls als opferschutzrechtlicher Verstoß gewertet werden. Der Grund: Wer Josef F. kennt - und auf Fotos wiedererkennt -, kann damit auch wissen, wer die Opfer sind.

Einige Überlegungen, die im Namen der Familie von Josef F. angestellt werden, muten eigenartig an: Die Nachrichtenagentur Central European (CEN) News hat laut The Guardian Josef F.s Verteidigern angeboten, sich um die Vermarktung eines Interviews mit F. zu kümmern. Bis zu einer Million Euro sollen nach Schätzungen dabei herausschauen, die dann den Opfern zur Verfügung gestellt würden. Windhager meint, ein Interview mit F. wäre "sehr problematisch. Das dürfte ohne Zustimmung der Opfer eigentlich nicht geschehen. Da würde einmal mehr über ihre Geschichte verfügt." (Gudrun Springer/DER STANDARD-Printausgabe, 18.3.2009)