Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat die umstrittene Vorratsdatenspeicherung als ungültig eingestuft. Das Gericht bezeichnete die umfassende Speicherung aller Telekommunikationsdaten in Deutschland als "Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz", wie aus einem am Montag bekanntgewordenen Gerichtsbeschluss vom 27. Februar hervorgeht. Zudem verstoße die Vorratsdatenspeicherung gegen die Europäischen Menschenrechtskonvention.

Eine "juristische Meinungsäußerung"

Der Beschluss entfaltet allerdings zunächst keine rechtliche Wirkung. Wie eine Sprecherin des Gerichts erläuterte, handelt es sich bei der fraglichen Passage um eine "juristische Meinungsäußerung", aber nicht um eine Entscheidung. Das Gericht hatte sich am 27. Februar mit der Frage befasst, ob Empfänger von EU-Subventionen im Internet veröffentlicht werden müssen. Das Wiesbadener Verwaltungsgericht beschloss, den Sachverhalt dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen.

Der "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung" begrüßte den Gerichtsbeschluss. Es handle sich um den ersten Fall, dass ein deutsches Gericht die flächendeckende Aufzeichnung der Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzung der gesamten Bevölkerung als unverhältnismäßig bezeichne. (APA/AP)