85 Prozent der Studenten finden, dass die Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe bei den diesjährigen Wahlen zur Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) eine gute Sache ist. In einer im Auftrag des Wissenschaftsministeriums erstellten Umfrage von Meinungsforscher Peter Hajek (telefonische Befragung im Februar 2009, 600 Befragte) halten zwölf Prozent dagegen E-Voting für weniger gut.

Mehr Befürworter und Skeptiker

Damit hat sich gegenüber einer ähnlichen Befragung im Vorjahr sowohl die Zahl der Befürworter (2008: 82 Prozent) als auch der Skeptiker (2008: zehn Prozent) leicht erhöht. Skeptisch sind vor allem "politisch Involvierte" und "Informierte". Deutlich erhöht hat sich seit 2008 die Bekanntheit des E-Voting: Im Vorjahr wussten nur 13 Prozent der Studenten, dass es die Möglichkeit der Stimmabgabe per Internet gibt, mittlerweile weiß das bereits jeder zweite (48 Prozent).

33 Prozent wollen nicht wählen

Befragt nach ihrer Teilnahmeabsicht bei der ÖH-Wahl 2009 erklärten 38 Prozent der Studenten, "ganz sicher" wählen zu gehen, 25 Prozent "wahrscheinlich". Jeder Dritte (33 Prozent) meinte, eher nicht teilzunehmen. Wie viele dann tatsächlich bei der ÖH-Wahl mitmachen, wird sich zeigen. Traditionell ist die Wahlbeteiligung sehr gering und lag bei der letzten Wahl 2007 bei 28,7 Prozent.

E-Wahl eine Woche früher

Die Wahlen zur Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) finden heuer von 26. bis 28. Mai statt. Diesen Termin hat Wissenschaftsminister Johannes Hahn (V) nun per Verordnung festgelegt. In der Woche davor, vom 18. bis 22. Mai, wird es erstmal bei einer politischen Wahl in Österreich die Möglichkeit des E-Voting geben, die Studenten können ihre Stimme per Internet abgeben. Mit dem Wahltermin sind auch alle anderen Fristen fixiert: Stichtag für die Wahlberechtigung ist der 3. April - wählen darf also nur, wer zu diesem Zeitpunkt inskribiert ist. An diesem Tag beginnt auch die Frist für die Einbringung von Wahlvorschlägen bzw. Kandidaturen (bis 30. April).

Wahlberechtigung online prüfen

Ab 23. April kann man in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen - das E-Voting-System ermöglicht es dabei erstmals, auch online zu überprüfen, ob man wahlberechtigt ist. Bis spätestens 30. April kann man Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einbringen. Am 14. Mai muss feststehen, welche Listen bei der ÖH-Wahl kandidieren. Das Wahlergebnis muss bis spätestens 2. Juni verlautbart werden. Innerhalb von zwei Wochen nach Verlautbarung des Ergebnisses müssen Einsprüche gegen die Wahl eingebracht werden. Letzter Termin für die Konstituierung der ÖH-Bundesvertretung, dem bundesweiten Studentenparlament, ist der 30. Juni. (APA)