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Sauber: Kaisa Varis.

Foto: APA/ Bazzi

Lausanne - Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat die lebenslange Sperre gegen die finnische Biathletin Kaisa Varis am Freitag wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben. Die 33-jährige ehemalige Langläuferin war im Februar 2008 vom Internationalen Biathlon-Verband infolge nachgewiesenen EPO-Missbrauchs als Doping-Wiederholungstäterin lebenslang gesperrt worden.

Der CAS begründete seine Entscheidung damit, dass Varis trotz positiver B-Probe nicht belangt werden könne, da ihr bei der Öffnung der B-Probe nicht die Möglichkeit gegeben worden war, anwesend zu sein. Damit könne die Analyse der Gegenprobe nicht als Teil des Verfahrens angesehen werden. Dem CAS-Urteil liegt der Welt-Anti-Doping-Code aus dem Jahr 2003 zugrunde, der seit Jahresbeginn von einer neuen Fassung abgelöst wurde.

Varis, die bei den Nordischen Ski-Weltmeisterschaften im Jahr 2003 mit der finnischen Staffel Silber geholt hatte und danach wegen EPO-Dopings zwei Jahre gesperrt worden war, hatte gegen die ursprüngliche Entscheidung der IBU berufen. (APA)