Beim Streikrecht gibt es laut der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) keinen Unterschied zwischen Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft und Beamten. Das Recht zu streiken leitet sich von der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Europäischen Sozialcharta ab. Eine eigene gesetzliche Regelung zum Streikrecht gibt es nicht.

Die am Donnerstag abgehaltenen Dienststellenversammlungen sind dafür sehr wohl im Personalvertretungs-Gesetz vorgesehen. Formal gesehen handelt es sich dabei aber um keine "gewerkschaftlichen Maßnahmen" , sondern um "Informationsveranstaltungen" . Sollte es tatsächlich zu Streiks kommen, dürfen die Lehrer auch auf Gelder aus dem Streikfonds des Gewerkschaftsbundes hoffen. Bei bisherigen Streikmaßnahmen der GÖD sei das jedenfalls so gehandhabt worden, hieß es im ÖGB. Voraussetzung ist aber ein Beschluss des ÖGB-Bundesvorstandes.

Anlässlich des Lehrerstreits hat die GÖD auch ein spezielles Service eingerichtet. Wer jetzt Mitglied wird, bekommt ab dem ersten Tag "Vollrechtsschutz" . Normalerweise muss man sechs Monate Mitglied sein, um alle Rechte zu bekommen. Es gebe auch schon "massive Beitritte" von Lehrern, heißt es bei der GÖD. (go/DER STANDARD-Printausgabe, 13. März 2009)