Innsbruck - Die Urteilsverkündung von Richterin Nadja Obwieser war am Donnerstagnachmittag kurz und knapp: "Freispruch wegen des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen aus Mangel an Beweisen." Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Am Innsbrucker Landesgericht ist ein Fall verhandelt worden, der bereits zehn Jahre zurückliegt: Der ehemalige ORF-Soap-Taxler Walter Pirchl alias "Watzinger" soll - so die Anklage - ein damals fünfjähriges Mädchen zur "Unzucht" missbraucht haben. Die Taten sollen eine schwere Körperverletzung zur Folge gehabt haben. An einem sechsjährigen Buben soll Pirchl zwischen Dezember 2003 und Dezember 2005 ebenfalls "eine geschlechtliche Handlung" vorgenommen haben. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft hatten beim letzten Verhandlungstermin am 15. Jänner die Einvernahme weiterer Zeugen beantragt.

Auch dieser zweite Verhandlungstag fand, nach einem Antrag von Pirchls Verteidiger, unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Begründung der Richterin: "Es geht um den Lebensbereich des Angeklagten." Vor Beginn der Verhandlung am Donnerstag genoss "Watzinger" besonderen Schutz: Eine Absperrung vor dem Verhandlungssaal erschwerte Journalisten und Kamerateams das Filmen und Fotografieren.

BZÖ distanziert sich

In der Anklageschrift ist auch vom Verbrechen des "schweren Betruges" und vom Vergehen der "Untreue" die Rede. Diese Punkte werden in einem anderen Verfahren verhandelt werden. Dabei geht es um eine Forderung "Watzingers" für sein Wahlkampf-Engagement für das BZÖ.

Er habe seiner Bank ein angeblich gefälschtes Schreiben vorgelegt, das eine Forderung gegenüber der Partei um 72.000 Euro bestätigte. Weiters habe er ein nicht bezahltes Auto übernommen und seine Kreditkarte belastet, obwohl sein Konto zu diesem Zeitpunkt nicht gedeckt war.

Das BZÖ stellte noch während der Verhandlung in einer Aussendung klar, dass "Watzinger" zu keinem Zeitpunkt "Wahlhelfer" der Orangen gewesen sei. Pirchl habe lediglich während des Wahlkampfes 2006 einige Wahlkampfveranstaltungen "moderiert" . (Verena Langegger, DER STANDARD - Printausgabe, 13. März 2009)