Die Österreichische HochschülerInnenschaft sieht durch die am Mittwoch beschlossene Steuerreform Benachteiligung für Studienbeihilfenbezieher. Durch die Erhöhung des Kinderabsetzbetrags um 90 Euro pro Jahr verringert sich die Studienbeihilfe um 100 Euro. Sie fordern deshalb eine Reparatur des Steuerreformgesetzes.

Bekannte Benachteiligung

Auf das Problem haben die Studierendenvertreter bereits vor einigen Wochen aufmerksam gemacht: „Wir haben mit dem Wissenschaftsministerium darüber gesprochen, und die haben das an das zuständige Finanzministerium weitergeleitet", erklärt Sozialreferentin Marion Böck gegenüber derStandard.at.

Auch mit Mitgliedern des Finanz-Ausschusses habe man Gespräche geführt, damit diese Benachteiligung verhindert wird. Der Wunsch der ÖH: Bei der Berechnung der Studienbeihilfe den alten Absetzbetrag, also 610 statt 700 Euro, heranzuziehen.

Eine fixe Zusage habe es dafür nicht gegeben, aber nach den Gesprächen nahm die ÖH laut Böck an, dass man auf die Studierenden Rücksicht nimmt. Laut der gestern beschlossenen Steuerreform gilt aber trotzdem der neue Absetzbetrag als Berechnungsgrundlage. Betroffen von der Regelung sind laut ÖH 17.000 Studierende.

Unterstützung kommt von SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl. Sie will die Sachlage prüfen lassen. "Wenn die Prüfungsergebnisse vorliegen und eine Reparatur im Studienförderungsgesetz notwendig ist, werde ich mich dafür einsetzen."

Zehn Euro Verlust

Das Finanzministerium verteidigte die Regelung schon vor Beschluss damit, dass man nicht von einem Verlust sprechen könne, wenn der Kinderabsetzbetrag erhöht und zusätzlich die 13. Familienbehilfe eingeführt wurde.

Die Differenz zwischen der Erhöhung von 90 Euro und der damit verbundenen Verringerung der Studienbeihilfe von 100 Euro beträgt eigentlich nur zehn Euro. Böck sieht das nicht so: "Es geht darum, dass den Studierenden Geld weggenommen wird. Sie beziehen die Studienbeihilfe, aber die Familienbeihilfe und den Absetzbetrag bekommen ja die Eltern." Damit die Studierenden nicht weiter auf ihre Eltern angewiesen sind, plädiert die Sozialreferentin dafür, Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag direkt an die Studierenden auszubezahlen." Es gehe daher nicht um zehn Euro, sondern 90 Euro, die Studierenden zur Verfügung stehen könnten.

Wer für dieses Semester noch keine Beihilfe beantragt hat, dem rät Böck, das rasch nachzuholen: "Damit für die Berechnung noch der alte Absetzbetrag herangezogen wird." (lis/derStandard.at, 12. März 2009)