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Horst Mahler, Rechtsextremist

Foto: Reuters/Rehle

Potsdam - Der deutsche Rechtsextremist und Holocaust-Leugner Horst Mahler ist am Mittwoch zu einer weiteren Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Potsdam befand ihn der Volksverhetzung in mehreren Fällen für schuldig und verurteilte ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten. Laut Anklage hatte der 73-jährige frühere NPD-Anwalt zwischen September 2001 und Oktober 2004 in mehreren Schriften den Holocaust geleugnet.

Zur Anklage kamen sechs Vorfälle. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten gefordert, die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

Von links nach rechts

Der Rechtsanwalt Mahler gehört zu den schillerndsten Figuren der deutschen Extremistenszene. In den 1970er Jahren hatte er als Mitbegründer der linksterroristischen Rote Armee Fraktion (RAF) bereits zehn Jahre in Haft gesessen. Später schwenkte er ums ins rechtsextreme Lager.

Am 25. Februar 2009 verurteilte das Landgericht München II Mahler wegen mehrfacher Volksverhetzung zu sechs Jahren Haft. Er wurde wegen Fluchtgefahr noch im Gerichtssaal verhaftet. Diese Strafe ist seine bisher längste wegen Volksverhetzung. Davor war er auch in Landshut (Bayern), Cottbus (Brandenburg) und Berlin verurteilt worden. (APA/dpa)