Wien - Eine Änderung in letzter Minute beim Zweiten Gewaltschutzgesetz, das am Mittwoch im parlamentarischen Justizausschuss beschlossen worden ist, empört die Opferschutzorganisationen. Auf Initiativantrag von ÖVP und SPÖ wurde das bereits vereinbarte Recht auf kostenlose juristische Prozessbegleitung für Opfer von Gewalt bei Zivilprozessen wieder aus der Novelle entfernt. Udo Jesionek, Präsident der Verbrechensopferhilfe "Weißer Ring", spricht vom "Bruch der Versprechungen aus der Regierungserklärung". (bri, DER STANDARD - Printausgabe, 6. März 2009)