Die Betriebe müssen die Steuerentlastung für ihre Mitarbeiter nicht nur ab April, sondern rückwirkend für die Monate Jänner, Februar und April überweisen. Das teilte SPÖ-Budgetsprecher Jan Krainer in einer Aussendung mit. Der im Finanzausschuss beschlossene Abänderungsantrag soll sicherstellen, "dass Arbeitnehmer nicht erst in einem Jahr von der Steuerreform profitieren, sondern sofort."

Mit einem eingefügten Satz werden die Unternehmen prinzipiell dazu verpflichtet, "ehe baldigst" rückzuverrechnen - und wenn die technischen und organisatorischen Möglichkeiten für ein sofortiges "Aufrollen" nicht gegeben sind, dies spätestens bis 30. Juni 2009 zu tun. ÖVP-Staatssekretär Reinhold Lopatka und Krainer freuten sich, dass damit alle Arbeitnehmer rasch von der Steuerreform profitieren werden. (APA/red/derStandard.at, 5. März 2009)