Innsbruck - Im Fall des kleinen Luca, der im November 2007 nach schweren sexuellen Misshandlungen im Alter von 17 Monaten in Wien seinen Verletzungen erlegen war, wird nun auch die Kindesmutter angeklagt. Die Tirolerin habe die "Verpflichtung zur Fürsorge des Kindes vernachlässigt" und nicht verhindert, dass der Kontakt zum mittlerweile zu lebenslanger Haft verurteilten Ex-Lebensgefährten stattgefunden habe. Dies sagte der Verteidiger der Frau, Albert Heiss, am Donnerstag der APA.

Der in Tirol angeklagten Kindesmutter des Buben drohen bei einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft. "Für mich war es relativ klar, dass Anklage erhoben wird. Der mediale Druck war sehr groß", erklärte Verteidiger Heiss. Einen Termin für den Prozess gebe es vorerst noch nicht, allerdings werde er vor dem Sommer stattfinden.

"Das Strafverfahren ist sehr interessant", fügte der Rechtsanwalt hinzu. Zudem werde es "sehr umfangreich" sein. Vonseiten der Staatsanwaltschaft seien 17 Zeugen gefordert, bis zu zehn Zeugen werde die Verteidigung zur Anhörung bringen, teilte Heiss mit.

Die Frau habe die "Verpflichtung zur Fürsorge des Kindes vernachlässigt" und nicht verhindert, Kontakt zum bereits zur lebenslanger Haft und zur Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilten Ex-Lebensgefährten zu halten, sagte der Verteidiger. Der aus Niederösterreich stammende Mann war bereits im September 2008 schuldig gesprochen worden. Er soll den Buben schwer sexuell missbraucht haben. Das Urteil ist nach wie vor nicht rechtskräftig.

Außerdem muss auch eine Beamtin einer Jugendwohlfahrtsstelle in Tirol mit einem Prozess rechnen. Das Justizministerium gab im Februar 2009 grünes Licht für den Strafantrag, der von der Staatsanwaltschaft Innsbruck erhoben wurde. Ein konkreter Prozesstermin steht noch nicht fest. Der Strafantrag wird gemäß § 92 Absatz Zwei des Strafgesetzbuches auf Vernachlässigen von wehrlosen Personen lauten. Der Angeklagten drohen bis zu drei Jahre Haft, sollte das Gericht feststellen, dass sie ihre Verpflichtung zur Fürsorge oder Obhut gröblich vernachlässigt und dies Lucas Gesundheit beträchtlich geschädigt hat. (APA)