Linz - Das überraschende Schnellverfahren gegen Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus - er wurde am Dienstag in Abwesenheit wegen fahrlässiger Tötung einer Skifahrerin zu 33.000 Euro (180 Tagsätze) und 5000 Euro Schmerzensgeld verurteilt - spaltet die heimische Justiz.

"Rechtlich absolut bedenklich"


Der Linzer Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer hält das Strafverfahren gegen den deutschen Spitzenpolitiker für „rechtlich absolut bedenklich". Birklbauer: „Ein Eilverfahren ist, laut Paragraf 451, Absatz drei im Strafgesetzbuch, prinzipiell nur dann möglich, wenn der Angeklagte dabei persönlich anwesend ist. Mit einer Ausnahme: Wenn der Angeklagte im Vorfeld einvernommen wurde."

Strafe genau unter der Grenze

Beides sei im Fall Althaus nicht passiert. Der Linzer Strafrechtler geht sogar noch einen Schritt weiter: „Das riecht gewaltig nach Justizabsprache." Birklbauer: „Es ist interessant, dass die Strafe zwar tendenziell eher hoch ausgefallen ist, aber genau einen Tagsatz unter jener Grenze, ab der ein Eintrag im Strafregister notwendig wird. Man hat den Eindruck, dass da gemauschelt worden ist - Althaus akzeptiert eine hohe Strafe und bekommt dafür ein kurzes Verfahren."

Journalisten-Watschen

Dazu komme, dass keine Zeugen geladen waren, sondern nur deren Aussagen verlesen wurden. „Das Verfahren ist eines demokratischen Rechtsstaates nicht würdig, und es leidet die Sauberkeit der Justiz", kritisiert Birklbauer.

Kräftige Watschen für Presse


Vor allem für die Medien sei die Vorgangsweise eine „kräftige Watschen" gewesen. „Faktisch war die Öffentlichkeit ausgeschlossen, auch wenn es rechtlich nicht möglich gewesen wäre", so Birklbauer.
Vonseiten der österreichischen Richtervereinigung weist man die Kritik zurück: Die rasche Durchführung des Verfahrens sei nur möglich gewesen, weil alle Verfahrensbeteiligten - der Angeklagte, die Staatsanwaltschaft und der Opfervertreter - ausdrücklich zustimmten und ordnungsgemäß geladen wurden, erklärt Präsident Werner Zinkl.


Auch Medienvertreter hätten an der Verhandlung teilgenommen, sodass alle Verfahrensgrundsätze eingehalten worden seien, rechtfertigt sich die Richtervereinigung. De facto schafften es aber nur drei Journalisten aus der Obersteiermark zur Hauptverhandlung am Bezirksgericht Irdning. Der Termin war nur rund eine Stunde vor Verhandlungsbeginn bekanntgegeben worden. (Markus Rohrhofer, DER STANDARD Printausgabe 5.3.2009)