Wien - Die Rektoren werden vorerst noch nicht den neuen Kollektivvertrag (KV) für Universitätsbedienstete unterschreiben. Zuvor müsse es "Präzisierungen" vom Wissenschaftsministerium über das den Unis zur Verfügung stehende Globalbudget geben, erklärte der Vorsitzende der Universitätenkonferenz (uniko), Christoph Badelt, nach einer Sitzung der Rektoren am Montag. "Für eine rechtsverbindliche Unterschrift unter den KV fehlen eine Reihe von exakten und verbindlichen Aussagen", sagte Badelt am Dienstag im Gespräch mit der APA.

"Die Rektoren haben den KV ausgehandelt, weil sie inhaltlich davon überzeugt sind, und wollen ihn auch unterschreiben", machte der Rektorenchef die prinzipielle Zustimmung der Unis zu dem Vertragswerk klar. Die bisherigen Aussagen der Politik seien aber "noch nicht klar genug, um zu wissen, ob wir den KV finanzieren können". Die mündlichen Ankündigungen würden nur "eine Vorahnung" für eine Finanzierung geben.

Präzisierung über Budget

Aus diesem Grund wollen die Rektoren Wissenschaftsminister Johannes Hahn (ÖVP) schriftlich um Präzisierungen bitten, wie hoch das Globalbudget exakt sein werde. Dieses sei jedenfalls "deutlich kleiner" als die versprochene Erhöhung des Uni-Budgets von 400 Mio. Euro jährlich in den Jahren 2010 bis 2012, sagte Badelt. So sei in diesem Betrag etwa die gesetzlich verpflichtende Gehaltserhöhung aller vor dem 1.1. 2004 eingetretenen Arbeitnehmer enthalten.

Außerdem wollen die Rektoren wissen, wie sich verschiedene "Vorbelastungen" im Globalbudget zu Buche schlagen. So hatte Hahn bei seinem ersten, noch in der vergangenen Legislaturperiode vorgelegten Entwurf für eine Novelle zum Universitätsgesetz (UG) geplant, fünf Prozent des Globalbudgets für jährliche Gestaltungsvereinbarungen einzubehalten. "Das wären nach unserer Schätzung 100 bis 120 Mio. Euro - wenn Hahn auf dem besteht, kann ich mir nicht vorstellen, dass sich der KV ausgeht", sagte Badelt.

Klarheit bei Kapazitätsausweitung nötig

Weiters beinhalte das kurz vor der Nationalratswahl zur Ausweitung der Studiengebühren-Ausnahmen beschlossene Gesetzes auch Verpflichtungen wie die Kapazitätsausweitung etwa in Medizin und Psychologie. Das Regierungsprogramm relativiere das zwar, dennoch müsse man Klarheit durch verbindliche Erklärungen haben, andernfalls entstünden den Unis gesetzlich verpflichtende massive Vorbelastungen auf das Globalbudget.

"Ein wirtschaftlich vernünftiger Rektor muss wissen, wie hoch der Dispositionsspielraum für die Universitäten ist, bevor er den KV unterschreiben kann", so Badelt. Und zwar auf verbindliche Art und Weise, weil man ja auch eine rechtsverbindliche Unterschrift unter den KV setze.

KV bietet bessere Karriereplanung

Die am Montag geäußerte inhaltliche Kritik von Wittgenstein- und Start-Preisträgern am KV ist für Badelt nicht neu: "Ich verstehe die Sorgen, halte sie aber für unbegründet - solange der Rektor die Möglichkeit hat, die Zahl der Karrierestellen zu limitieren und die Qualifizierungsvereinbarung entsprechend dem internationalen Niveau zu formulieren." Und weil der Uni-Chef diese Möglichkeit habe, sei er ein Anhänger des neuen KV. Vor allem auch im Vergleich zur gegenwärtigen Rechtslage biete der KV eine wesentlich bessere Karriereplanung im Sinne der Wissenschafter.

Nach mehrjährigen Verhandlungen hatten sich der "Dachverband der Universitäten" als Arbeitgebervertretung und die Gewerkschaft 2007 auf den Kollektivvertrag geeinigt. Dessen Eckpunkte sind ein neues Laufbahnmodell für Wissenschafter, höhere Anfangsgehälter und eine Pensionskassenregelung. (APA)