Graz - Der thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus, der bei einem Skiunfall am Neujahrstag in der Steiermark in einen tödlichen Skiunfall verwickelt und dabei selbst schwer verletzt worden war, wird wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Wie die Staatsanwaltschaft Leoben am Montag mitteilte, wurde der Strafantrag der Anklagebehörde dem zuständigen Bezirksgericht Irdning übermittelt.

Althaus sei gegen die Fahrtrichtung in eine andere Skipiste eingebogen und dort mit einer Skifahrerin kollidiert, heißt es von der Anklagebehörde. Der Ministerpräsident habe auf sein Recht, zum Sachverhalt befragt zu werden, verzichtet, und stattdessen eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Daraus gehe hervor, dass er an den Unfallverlauf keine Erinnerung mehr habe.

Anklage im Detail

Als Begründung heißt es von der Staatsanwaltschaft, dass Althaus die Piste "Die Sonnige" talwärts gefahren sei und im Bereich der Kreuzung mit der Panoramapiste "gegen die Fahrtrichtung" in diese eingebogen und nach einer Fahrtstrecke von zwölf bis 14 Metern mit der talwärts fahrenden Beata C. kollidiert sei. Bei dem Zusammenprall hatte die Frau tödliche Schädelverletzungen erlitten.

Der Ministerpräsident habe auf sein Recht, sich zu dem ihm zur Last gelegten Sachverhalt vernehmen zu lassen, verzichtet, so der Sprecher weiter. In einer schriftlichen Stellungnahme habe er nachvollziehbar erklärt, keine Erinnerung an den Unfallverlauf zu haben und dazu keine sachdienlichen Angaben machen zu können. Jedoch nehme er die Ergebnisse der Sachverständigengutachten zur Kenntnis und übernehme die Verantwortung für den Tod Beata C.'s. (APA)