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"Ich sehe nichts, was für die Einführung einer E-Voting-Wahl spricht. Es wird unüberschaubarer und manipulierbar und die Überprüfung der Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Stimme oder der Richtigkeit der Wahlergebnisse ist möglicherweise auch den Höchstgerichten nicht mehr möglich."
Die Einführung des E-Votings bei der ÖH-Wahl ist umstritten. Gerda Marx, bis Dezember 2008 Leiterin der Wahlbehörde der Universität Wien, ist zurückgetreten, weil sie nicht die "rechtliche Garantie" dafür sein wollte, dass die Wahl ordnungsgemäß abläuft, wenn es "im Nachhinein faktisch nicht nachweisbar ist, dass es ohne Manipulation abgelaufen ist". Warum das Wissenschaftsministerium trotzdem auf die Umsetzung pocht, darüber sprach Marx mit derStandard.at. Die Fragen stellte Rosa Winkler-Hermaden.
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derStandard.at: Im Dezember sind Sie als Leiterin der Wahlkommission der Uni Wien zurückgetreten. Was waren die Gründe dafür?
Marx: Am 3. Oktober ist die Verordnung zur Durchführung der E-Voting-Wahl erlassen worden. Das Ministerium hat in der ÖH das Projekt in groben Zügen vorgestellt. Es wurden aber keine detaillierten Angaben etwa zur Art der Durchführung der Stimmauszählung bzw zu den faktischen Kontrollmöglichkeiten gemacht. Ich habe mir das - soweit überhaupt Informationen vorhanden waren - näher angeschaut und mehrere Bedenken geäußert, etwa dass wir als Wahlkommission keine Möglichkeit hätten, die elektronische Stimmauszählung zu überprüfen. Am 15. Dezember haben wir (Anm.: Gerda Marx und ihr Stellvertreter Matthias Köhler), dann beschlossen, dass wir die Verantwortung nicht übernehmen können. Wir sind zurückgetreten.
derStandard.at: Warum wollten Sie die Verantwortung für das E-Voting nicht übernehmen?
Marx: Namhafte Fachleute der Informationstechnologie haben versichert, dass die zum Einsatz kommenden Verfahrensweisen alles andere als manipulationssicher sind. Dies habe ich auch bei den entsprechenden Stellen vorgebracht. Weiters habe ich darauf hingewiesen, dass weder für mich noch für die übrige Wahlkommission die Möglichkeit der Überprüfung der Auszählung der elektronisch abgegebenen Stimmen besteht. Auf meine Kritik hin hat man seitens des Ministeriums darauf verwiesen, dass entsprechende Experten zugezogen würden und diese den ordnungsgemäßen Ablauf kontrollieren würden. Aber bereits kurz darauf war anlässlich eines Symposions von den Experten keine Rede, auch nicht von der ankündigten Offenlegung des Sourcecodes, sondern wiederum nur davon, dass für die rechtliche Richtigkeit der Durchführung der Wahlen ja doch die Wahlkommisson zur Verfügung stünden.
Ich habe mich nicht in der Lage gesehen, als Feigenblatt herzuhalten. Ich wollte nicht die rechtliche Garantie dafür abgeben, dass die Wahl ordnungsgemäß abläuft, wenn es im Nachhinein faktisch nicht nachweisbar ist, dass es ohne Manipulation abgelaufen ist.
derStandard.at: Vor wenigen Tagen sind Ihre Nachfolger als Leiter der Wahlkommission der Uni Wien ernannt worden. Wie hat die "Amtsübergabe" ausgesehen?
Marx: Ich habe mit der Stellvertreterin ein Gespräch geführt, meinen direkten Nachfolger hab ich noch nicht kennen gelernt. Ich möchte ihn auch nicht belehren, das ist nicht meine Aufgabe. Deshalb wollte ich auch keinen Nachfolger suchen, denn wenn ich das nicht verantworten kann, will ich nicht zu jemand anderem sagen, du kannst die Verantwortung übernehmen.
derStandard.at: Die Zeit bis zur ÖH-Wahl ist knapp. Was könnte man aus rechtlicher Sicht noch unternehmen, um die Wahl via E-Voting zu verhindern?
Marx: Aus rechtlicher Sicht wird sich nichts mehr ausgehen. Selbst wenn man den Weg für eine Klage beim VfGH fände, ist die Zeit zu kurz. Es kann nur jeder für sich beschließen, ob er das E-Voting in Anspruch nimmt oder nicht.
Der ehemalige VfGH-Präsidenten Karl Korinek hat vor kurzem auch Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit von E-Voting geäußert. Es fehlt jedenfalls eine verfassungsrechtliche Verankerung. Ob dies auch für die ÖH-Wahl gilt, bedürfte einer Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof. Es ist jedenfalls nicht jede Distanzwahl unter Briefwahl zu subsumieren.
Problematisch ist ja auch bereits die derzeitige Ausgestaltung der Briefwahl, da eine Aushöhlung zumindest des geheimen Wahlrechts damit verbunden ist.
derStandard.at: Was sagen Sie dazu, dass sich jetzt vier der fünf Parlamentsparteien gegen E-Voting aussprechen?
Marx: Ich glaube, dass sie erst jetzt die Gefahren erkannt bzw. gesehen haben, welche Schwierigkeiten es überhaupt geben kann. Technik allein ist kein Fortschritt. Das einzige Argument, wieso ich mir die Einführung vorstellen könnte, ist, dass Behinderte eigenständig ihr Wahlrecht ausüben könnten. Aber da kann und sollte man sich auch für die herkömmliche Wahl eine behindertenfreundliche Ausgestaltung überlegen.
derStandard.at: Und wieso pocht dann das Wissenschaftsministerium auf die Umsetzung?
Marx: Es geht um blindes Vertrauen in Technik, und um Auslieferung an Technik, die nicht sicher kontrollierbar ist. Mit Sicherheit hat das Projekt auch schon viel Geld gekostet. Und man will einen Service bieten und mehr Leute zur Wahl bringen. Ich glaube aber nicht daran, dass die Wahlbeteiligung steigen wird. Denn ein junger Mensch, der das demokratische Wahlrecht nicht ausüben möchte, der macht das auch nicht am Computer. Studien zeigen, dass in den Ländern, wo es E-Voting-Projekte gibt, auch keine Erhöhung der Wahlbeteiligung stattgefunden hat.
Ich sehe nichts, was für die Einführung einer E-Voting-Wahl spricht. Es wird unüberschaubarer und manipulierbar und die Überprüfung der Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Stimme oder der Richtigkeit der Wahlergebnisse ist möglicherweise auch den Höchstgerichten nicht mehr möglich. (derStandard.at, 2.3.2009)
Zur Person: Gerda Marx ist Assistentin am Institut für Verfassungsrecht an der Univerität Wien.
siehe u.a.
http://papierwahl.at/2009/02/0... n-im-marz/
Ein betrugssicheres Evoting wird jeder 3. aus einem Computerclub erstellen können.
Die spätere Manipulation durch verbrecherische Parteilinge als Möglichkeit sagt viel über die Redlichkeit unserer Verwaltung aus.
Wenn nicht einmal EVoting sicher ist, wie leicht sind dann Terroreinträge beliebig zu gestalten und jeder Bürger zu bedrohen?
Dabei geht die Argumentation in die falsche Richtung - geziehlt - keine Mitbestimmung.
Es wird sich Evotin durchsetzen - weil die Meinungsvelfalt wegen der elektronischen Wege nicht länger zu unterdrücken ist.
Noch 2009 kommt Xscal.. als sicher Ausspähschutz auf den Markt. Niemand kann meine Emails ungewollt lesen und die Datendichte ist so hoch, dass Übertragung einer DVD kaum eine Sekunde dauert.
Diese Software sagt mir gar nichts (und Google auch nicht). Und, tut mir ja leid, aber 4 GB in 1 Sekunde ... was für eine Leitung haben Sie zu Hause? Selbst wenn das Programm die Daten komprimiert (was sie bei MPEG4 und Co. eigentlich ohnehin schon sind), kommen da bei sinnvoller Qualität immer noch mehrere 100 MG raus.
Und: elektronische Stimmabgabe bei einer Wahl hat nichts mit Meinungsvielfalt zu tun.
Da kann ich nur den Kopf schütteln ...
Mit der Bitte nachzudenken
Ihr Mann im Fass
Es ist einfach blödsinnig, ein Verfahren, dem niemand vertraut - bis auf die, die es entworfen haben - einem Verfahren vorzuziehen, dem bisher alle Vertrauen geschenkt haben.
Was sind denn nochmal die Vorteile von E-Voting?
Dass die Stimmen schneller durchgezählt sind? Das geht mit einem Scanner mit Blatteinzug mittlerweile genauso gut und deutlich billiger.
"Ein betrugssicheres Evoting wird jeder 3. aus einem Computerclub erstellen können."
Anzunehmen, dass die Programmgestalter durchaus auch einem "Computerclub" angehören. Bei so viel Verschwörungssorgen so viel Vertrauen in jeden x-beliebigen EDVler?!
Ein manipulations"sicheres" Computersystem zu schaffen ist jedenfalls deutlich schwerer, als die geheime und freie Stimmabgabe in einer Kabine unter Vorweis eines amtlichen Lichtbildausweises durch mehrere Zeugen/AufseherInnen zu garantieren.
Und ja - überall wo Daten gespeichert und von Behörden zur Informationsbeschaffung herangezogen werden gibt es Manipulations-/Missbrauchpotential. Bei Wahlen ist die Situation aber schon besonders heikel.
Wen wundert´s ?
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat den Einsatz der seit zehn Jahren in Deutschland verwendeten Wahlcomputer gestoppt. Die elektronische Auszählung der Stimmen sei vom Wähler nicht kontrollierbar. „Jeder Bürger muss die zentralen Schritte der Wahl ohne besondere technische Vorkenntnisse zuverlässig nachvollziehen und verstehen können“, entschied das Gericht. Minister Dr. Hahn, Ex-Novomatic-Spielautomaten-Mann und eine willfährige ÖH, sehen das nicht so. Wen wundert es ?.
es wird sogar behauptet, es doch noch irgendwie knicken zu können.
http://tinyurl.com/evotingabsage
Just future knows exactly. Da wird def. pol. Kleingeld gemacht grade..( Aber der Zweck heiligt ja bekanntlich die Mittel..
Der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 war verfassungswidrig. Die Verwendung der Geräte habe gegen den Grundsatz der öffentlichen Wahl verstoßen, entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Wähler hätten dadurch weder die abgegebenen Stimmen noch deren Auszählung kontrollieren können.
www.n-tv.de
ps: in den NL wurde binnen minuten ein chip getauscht in der wahlurne, hacking leicht gemacht.
leider noch in deutschland...
http://tinyurl.com/verfassun... eutschland
die berichterstattung aus dem gerichtssaal war schon die letzen monate sehr interessant!!
nun ist die entscheidung da - das ergebnis ist für befürworter niederschmetternd! es ging hier schliesslich um wahlmaschinen und nicht um wahlen übers internet wo noch weitere komplikationen (geheim, frei,...) hinzu kommen!
nur wird sie nicht entsprechend eingesetzt (hier mit Sicherheit nicht). Z.B. koennte man dem Waehler einen eindeutigen Bestaetigungscode senden bzw. ausdrucken, der von der Wahlmaschine digital signiert ist. Damit liesse sich praktisch jede Manipulation muehelos beweisen: man braucht bei Wahlanfechtungen nur Waehler auffordern, ihre Bestaetigungscodes anonym einzusenden bzw. einzureichen, um Zweifel auszuraeumen oder zu erhaerten. Es kann mir niemand erzaehlen, dass ein Wahlzettel sicherer ist. Da man ihn aus der Hand gibt und keinen Beweis fuer seine Wahl hat, ist ein zettelbasiertes System leicht manipulierbar, wohingegen Buerger obiges System, technisches Verstaendnis vorausgesetzt, prinzipiell selbst pruefen koennen.
Der Code bestaetigt nur, dass eine bestimmte Wahl getaetigt wurde (z.B. "Gruen") und enthaelt einen eindeutigen, aber nicht zuordbaren Zaehler, sagt also nicht, WER es getan hat. Es ist umoeglich, von der digitalen Signatur auf den Waehler zu schliessen, denn die Signatur stammt ja von der Wahlmaschine, nicht vom Waehler. Alles, was man mit dem Zettel machen muss, ist AUFHEBEN. Die 85jaehrige Mutter kann das auch. Dass es fuer sie zu kompliziert waere, damit Wahlbetrug nachzuweisen, stimmt. Aber mit 85 hat wohl keiner mehr die geistige Kapazitaet, dies in irgendeiner Weise zu tun, egal ob Codes oder nicht, da ist man sowieso auf die Hilfe anderer angewiesen. Das Konzept ist sicher und anonym.
gedankenexperiment: ich versuche meiner 85jährigen schwiegermutter zu erklären, was sie mit dem bestätigungscode machen soll.
nein, glauben sie mir: die ganz überwiegende mehrheit der bevölkerung ist für eine so avancierte technologie nicht bereit.
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