Bergamo - Eine Italienerin aus Bergamo hat ihren Job verloren, weil sie während der Arbeitszeit gesungen hat. Aus arbeitsrechtlichen Gründen erhielt die aus Ghana stammende Metallarbeiterin nun sechs Monatsgehälter als Abfindung zuerkannt, darf aber nicht in den Betrieb zurück, wie italienische Medien am Donnerstag berichteten.

Die 47-jährige Hobbysängerin war 17 Jahre lang im Betrieb tätig.  Die Kündigung wegen "Singens bei der Arbeit" habe schwere Folgen für die Alleinerziehende: "Ich mache mir große Sorgen um meine drei Kinder. Wenn die Entschädigung aufgebraucht ist, weiß ich nicht, wie ich sie versorgen soll", erklärte die 47-Jährige. (APA)