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Kunstfreiheit in Sachen K.K.

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Köln - Im Streit um die Verwendung von Zitaten des Schauspielers Klaus Kinski in einem Theaterstück haben die Erben vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Kölner Landgericht wies nach Angaben eines Sprechers am Mittwoch die Unterlassungsklage von Kinskis Ex-Frau Minhoi Loanic und dem gemeinsamen Sohn Nikolai ab. Sie hatten gegen zwei Mitglieder einer Theatergruppe geklagt, weil sie die Urheberrechte verletzt sahen. Die Richter entschieden jedoch, die Nutzung der Zitate unterliege im konkreten Fall der Kunstfreiheit und sei auch ohne Einwilligung der Erben zulässig.

Das Ein-Mann-Stück "Kinski - Wie ein Tier in einem Zoo" besteht zu mehr als einem Drittel aus teilweise abgewandelten Zitaten des 1991 gestorbenen Schauspielers. Nach Auffassung des Gerichts wurde der Text nicht einfach übernommen, sondern modifiziert und interpretiert. Dadurch sei er in einen neuen künstlerischen Zusammenhang gestellt worden, der frühere Persönlichkeitsrechte überlagere. Die Erben hatten zuvor einen Vergleichsvorschlag des Landgerichts abgelehnt. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Das seit zwei Jahren nur vor kleinem Publikum gespielte Theaterstück hat bisher keinerlei Gewinn erwirtschaftet. (APA/dpa)