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Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner kämpft weiter gegen U-Haft.

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Blick auf bessere Zeiten: Laut Elsners Anwälten verfällt die Villa im südfranzösischen Mougins wegen Geldmangels der Elsners.

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Wien - Der Beschluss des Wiener Straflandesgerichts, die Untersuchungshaft über Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner wegen Fluchtgefahr fortzusetzen (der STANDARD hat berichtet), behandelt vor allem auch das oft hinterfragte Thema der Verhältnismäßigkeit der U-Haftdauer. Elsner ist seit rund zwei Jahren im Gefängnis, wegen schweren Betrugs, Untreue und Bilanzfälschung zu 9,5 Jahren Haft verurteilt, das Urteil ist nicht rechtskräftig, für Elsner gilt daher die Unschuldsvermutung. Gegen Richter Christian Böhm, der die Causa von Claudia Bandion-Ortner übernommen hat, hat Elsner einen Ablehnungsantrag gestellt.

Laut Böhm ist die Haft "unter Abwägung des Alters Elsners (74, Anm.), der (nicht rechtskräftigen) Höhe der Freiheitsstrafe, des enorm hohen, volkswirtschaftlich nur mehr schwer verkraftbaren Schadens ..., des Umfangs und der Schwierigkeit des ... Aktes auch weiterhin nicht unverhältnismäßig" . Weder Strafprozessordnung noch Menschenrechtskonvention kenne eine absolute Höchstdauer für die U-Haft. Böhm im Beschluss: "Die ... Dauer der U-Haft bleibt deutlich unter der nicht rechtskräftig verhängten Freiheitsstrafe und auch unter deren Hälfte" (nach der rechtskräftig Verurteilte meist entlassen werden; Anm.).

Elsners Anwälte rechnen anders. Unter Hinweis auf die statistische "Sterbetafel und Lebenserwartung für Männer von 77,34 Jahren" und "eine endgültige rechtskräftige Entscheidung ... nicht vor 2010" sehen sie "die Gefahr bzw. hohe Wahrscheinlichkeit, dass Elsner ... die Rechtskraft dieses Strafurteils gar nicht mehr erlebt".

Auch dass Elsner sich eine Flucht gar nicht leisten kann und auch die Villa im südfranzösischen Mougins "verfallen" sei, wie seine Anwälte argumentieren, sieht der Richter anders. Er stützt sich auf ältere gerichtliche Entscheidungen, aus denen sich die Vermögensverhältnisse Elsners erhellen. Die Rede ist von einem "Fluchtfonds", den die Anwälte bestreiten.

Guter Verdienst

Von 1996 bis 2003 habe er als Bawag-Chef im Monat 48.654,47 Euro brutto verdient. Plus: 7,4 Mio. Euro aus der Pensionsabfertigung (sie brachte Elsner die nicht rechtskräftige Betrugsverurteilung ein; Anm.), plus 300.000 Euro für die Lotterien-Geschäftsführung im Jahr. Sichergestellt (und beschlagnahmt) worden seien 82.500 Euro in bar, Schmuck und Pretiosen aus einem Tresor, auf (jetzt gesperrten) Konten Elsners und Stiftungen lägen rund 2,78 Mio. Euro. Die Behauptung Elsners, er verfüge nur über den Behörden "bekannte und festgefrorene Vermögenswerte" glauben die Richter nicht, zumal später eine stille Beteiligung an einem Hotel aufgetaucht sei. Laut Elsners Anwälten ist das ein Verlustbeteiligungsmodell geringen Werts.

Elsners Ausgaben seien entgegen dessen Beteuerungen "nicht bis zum letzten Eurocent" nachvollziehbar, ab Mitte 1995 habe es "ungeklärte Zahlungsflüsse in beträchtlicher Höhe, Überweisungen an unbekannte Begünstigte" sowie "Verkauf und Ausbuchung von Wertpapieren" gegeben, "das Wertpapierdepot ist auf Null gestellt".

In ihrer Beschwerde gegen die weitere Fortsetzung der U-Haft bleiben Elsners Anwälte, Wolfgang Schubert und Elmar Kresbach, dabei: "Elsner verfügt lediglich über eine bis auf 1290 Euro gepfändete Pension."  (Renate Graber, DER STANDARD, Printausgabe, 25.2.2009)