Innsbruck/Salzburg - Das Landesgericht Innsbruck hat am Donnerstag mehrere Medienberichte bestätigt, dass bereits am 21. Jänner 2009 eine Widerklage zum arbeitsgerichtlichen Verfahren Kurt Jara gegen FC Red Bull Salzburg eingebracht worden ist. Nachdem die nächste Verhandlung in der Causa am Arbeitsgericht bereits kommende Woche (26. Februar) stattfindet, wird über die Feststellungsklage von Red Bull voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

Mit der Widerklage strebt Red Bull die urteilsmäßige Feststellung an, dass der ehemalige Salzburg-Trainer Jara für alle künftigen Nachteile aus Verstößen gegen Vorschriften des Regulativs für die vom Österreichischen Fußball-Bund (ÖFB) genehmigten Spielervermittler bei verschiedenen Spielertransfers, insbesondere für die Nachteile aus den wegen dieser Verstöße verhängten Strafen, zu haften hat. Diese Feststellungsklage wurde mit 1,5 Mio. Euro bewertet. Dem Beklagten wurde die Einbringung einer (schriftlichen) Klagebeantwortung binnen 14 Tagen freigestellt.

Normalerweise werden Widerklagen bereits im laufenden Verfahren mitbehandelt. Nachdem Jara die Klage aber erst am 17. Februar zugestellt worden ist, wird sich bis zum 26.2. die Klagebeantwortung voraussichtlich nicht ausgehen.

Red Bull Salzburg, aktueller Tabellenführer und Titelfavorit der an diesem Wochenende in die Frühjahrsmeisterschaft startenden Fußball-Bundesliga, hatte den damaligen Trainer Jara Anfang Juni 2006 wegen angeblicher Ungereimtheiten bei Spielertransfers gefeuert. Danach klagte Jara den Verein u.a. wegen 1,22 Mio. Euro entgangenen Gehalts. Mit der Widerklage will Red Bull nun feststellen lassen, dass Jara für einen allfälligen Schaden aus den in seiner Ära getätigten Transfers zu haften hat.

Red Bull Salzburg hatte bereits während der gerade ablaufenden Winterpause Selbstanzeige bei der zuständigen Spielervermittler-Kommission des ÖFB wegen früherer Spielertransfers erstattet. Der Verein hat dabei zugegeben, nicht alle Bestimmungen des FIFA-Reglements im Zusammenhang mit Spielervermittlern eingehalten zu haben.

Es handle sich dabei um insgesamt acht Fälle, die in den Jahren 2005 und 2006 abgewickelt worden seien, hieß es damals. In zwei internationalen und sechs nationalen Transfers sollen Manager oder Berater im Spiel gewesen sein, die über keine FIFA-Lizenz verfügten. Die österreichischen Übertritte wurden mittlerweile an den Bundesliga-Senat II (Schlichtungsstelle) und die internationalen Transaktionen an den Weltfußball-Verband FIFA weitergeleitet. (APA)