Keine Fristen für Neubesetzung - Weihbischof kirchlich mit wenig Macht
Wien - Nach dem Rückzug des designierten
Linzer Weihbischofs Gerhard Maria Wagner ist unklar, wann bzw. ob diese Position
nun besetzt wird. Eine Frist hierfür gebe es jedenfalls nicht, erklärte der
Theologe Paul Zulehner. Er geht freilich davon aus, dass in
der relativ großen Diözese ein Bedarf für solch einen Auxiliarbischof besteht.
Der Linzer Bischofsvikar Wilhelm Viehböck hatte gestern angedeutet, dass Bischof
Ludwig Schwarz mit einem neuen Vorschlag nach Rom nun ein wenig zuwarten könnte.
Vatikan ist eigenständig
Ein Weihbischof wird im Regelfall vom Diözesanbischof im Vatikan beantragt.
Hierbei kann auch um die Unterstützung durch mehrere Auxiliarbischöfe ersucht
werden. Üblicherweise schlägt der Diözesanbischof Rom auch vor, wen er sich für
diese Aufgabe vorstellen könnte. Der Heilige Stuhl ist an diese Vorstellungen
freilich nicht gebunden, sondern kann die Entscheidungen eigenständig treffen.
So soll Bischof Schwarz den Windischgarstener Pfarrer Wagner nicht auf seinem
Dreier-Vorschlag gehabt haben. Andere Spekulationen sagen, dass Schwarz seinen
Vorschlag später auf Druck des Vatikan geändert und Wagner integriert hat.
Fünf Weihbischöfe
Die Position des Weihbischofs ist in der Kirche von nicht allzu großer
Bedeutung, wenn man vom repräsentativen Charakter des Amtes absieht. Der
Auxiliarbischof ist gegenüber dem Diözesanbischof quasi weisungsgebunden und
wird von diesem mit Aufgaben betreut, die er zeitlich nicht wahrnehmen kann. So
kann der Weihbischof etwa im Auftrag des Bischofs Visitationen in den Pfarren
oder Firmungen vornehmen. Auch können ihm gewisse "Ressorts" in der Diözese
übertragen werden. So ist etwa Franz Scharl in Wien die Aufgabe der
Ausländerseelsorge zugewiesen.
Wiewohl der Weihbischof in der Bischofskonferenz vertreten und auch
stimmberechtigt ist, hat er de facto in der Diözese weniger zu sagen als der
Generalvikar. Dieser ist quasi das "alter ego" des Diözesanbischofs und laut
Kirchenrecht mit deutlich mehr Macht versehen als der Weihbischof und auch quasi
der Stellvertreter des Bischofs. Im Fall des Todes des Diözesanbischofs rückt
freilich weder der eine noch der andere automatisch auf. Dann entscheidet das
Domkapitel, wer diese Aufgabe als Diözesanadministrator interimistisch
übernimmt.
In Österreich gibt es derzeit fünf Weihbischöfe, die in vier Diözesen tätig
sind. In Wien wird Kardinal Christoph Schönborn von Franz Scharl und Stephan
Turnovszky unterstützt, in St. Pölten hilft Anton Leichtfried Klaus Küng, Franz
Lackner ist unter Egon Kapellari Weihbischof in Graz und Andreas Laun steht in
der Erzdiözese Salzburg Bischof Alois Kothgasser zur Seite. (APA)