Wien  - Die Österreichische Bischofskonferenz ist der Zusammenschluss der Bischöfe der österreichischen Diözesen, "der mit Gutheißung des Apostolischen Stuhles errichtet ist". Ihr gehören alle Diözesanbischöfe, die Weihbischöfe und der Abt der Territorialabtei Wettingen-Mehrerau an, den Vorsitz führt üblicherweise der Erzbischof von Wien. In drei Vollversammlungen im Jahr berät sie aktuelle Fragen des kirchlichen Lebens. Ihre Aufgabe ist die Vertretung der römisch-katholischen Kirche gegenüber dem österreichischen Staat und ist Mitglied im Rat der europäischen Bischofskonferenzen.

Studium und die Förderung

Die Aufgaben der Bischofskonferenz sind "das Studium und die Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben, die gegenseitige Beratung und notwendige Koordinierung der kirchlichen Arbeit, der gemeinsame Erlass von Entscheidungen sowie die Pflege der Verbindungen zu anderen Bischofskonferenzen". Die Vollversammlung ist das Hauptorgan der Österreichischen Bischofskonferenz. Sie tagt dreimal jährlich: Im Frühjahr, im Sommer traditionellerweise im steirischen Wallfahrtsort Mariazell und im Herbst in Wien.

Körperschaft öffentlichen Rechts

Seit 1849 besteht die Bischofskonferenz in Österreich. Sie ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, ihre Kompetenz und ihr Statut beruhen auf dem Codex von 1983. Im 19. Jahrhundert bildeten sich solche Bischofskonferenzen in verschiedenen Ländern. Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil sind sie eine Einrichtung allgemeinen Rechts. Die Bischofskonferenz hat auf Grundlage der Statuten für bestimmte Fachgebiete Zuständigkeiten festgelegt, unter anderem Liturgie, Kultur, Priesterseminare, Medien, Weltkirche und Sport.

Die Bischofskonferenz besteht derzeit aus 17 Bischöfen sowie einen Generalsekretär. Den Vorsitz führt üblicherweise der Erzbischof von Wien, derzeit Kardinal Christoph Schönborn. Der Bischofskonferenz untersteht auch die offizielle Katholische Nachrichtenagentur "Kathpress". (APA)