Wien - Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat am Donnerstag das erwartete Rundschreiben zum Eigenkapital- und Eigenmittelerfordernis für Wertpapierfirmen veröffentlicht. Darin stellt die Behörde klar, dass sie das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) 2007 strenger auslegen wird. Der Fachverband der Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer (WKÖ) will dagegen rechtlich vorgehen.

Wertpapierfirmen (WPF) müssen nach Ansicht der FMA neben dem Eigenkapital von 25 Prozent der fixen Gemeinkosten bzw. dem Anfangskapital zusätzliche Eigenmittel zur Absicherung des Kreditrisikos plus Eigenmittel zur Unterlegung des operationellen Risikos halten. Das sei für die Erstellung von Jahresabschlüssen, die nach dem 31. März 2009 enden, zu berücksichtigen, teilte die Behörde heute mit.

In dem Schreiben weist die FMA darauf hin, dass die Wertpapierfirmen laut WAG jederzeit ausreichendes Eigenkapital halten müssen und dass das Eigenkapital dieser Unternehmen zumindest 25 Prozent der fixen Gemeinkosten des letzten festgestellten Jahresabschlusses zu betragen habe. "Ungeachtet dieses Eigenkapitalerfordernisses haben Wertpapierfirmen das bei Konzessionserteilung geforderte Anfangskapital als Mindestkapital zu halten", heißt es weiter. Das Anfangskapital muss ja nach je nach Konzession 50.000 Euro, 125.000 Euro oder 730.000 Euro ausmachen. Wenn die 25 Prozent der fixen Gemeinkosten das Anfangskapital überschreiten, sei dieser Betrag maßgebend.

Absicherung

Laut WAG haben die Wertpapierfirmen zur Absicherung ihres Kreditrisikos Eigenmittel im Ausmaß von 8 Prozent einer Bemessungsgrundlage, die sich aus dem Bankwesengesetzs (BWG) ergibt, zu halten. Zusätzlich bräuchten die Firmen Eigenmittel zur Absicherung ihres operationellen Risikos, so die FMA. Die Höhe der hier erforderlichen Mittel hänge von der Anzahl der Mitarbeiter bzw. vertraglich gebundenen Vermittler (weniger oder mehr als 100) ab.

Die FMA ist nun der Ansicht, dass die Eigenmittelvoraussetzungen unabhängig von den Eigenkapitalbestimmungen "dauerhaft" erfüllt werden müssen. Diese Rechtsauslegung stehe sowohl mit den nationalen als auch den europäischen Rahmenbedingungen im Einklang, so die FMA. Wertpapierfirmen seien "neben den explizit geregelten Risikoformen Kreditrisiko und operationelles Risiko regelmäßig noch weiteren Risiken ausgesetzt (...), welche einer zusätzlichen Abdeckung durch Eigenkapital bedürfen". Dazu zählen laut FMA insbesondere geschäftspolitische Risiken sowie Kurs- und Fremdwährungsrisiken. Zur Abdeckung dieser Gefahren stehe den Firmen nur das Eigenkapital zur Verfügung. Deswegen sei es bei der Berechnung des gesamten Eigenkapital- und Eigenmittelerfordernisses gesondert zu berücksichtigen. Die rund 130 Wertpapierfirmen müssen ihr Eigenkapital nun auch laufend halten und der FMA gegebenfalls nachweisen.

Der Fachverband der Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) bzw. die Wertpapierfirmen selbst sind mit der neuen Interpretation des Gesetzes wie berichtet nicht glücklich. Nach Meinung der Interessensvertreter sind die drei Berechnungsmethoden der Eigenmittelvorschriften alternativ zu sehen. In der bisherigen Praxis haben Wirtschaftsprüfer meist die 25 Prozent der fixen Gemeinkosten und das operationelle Risiko addiert, nicht aber das Kreditrisiko. Hintergrund ist, dass das WAG erst gegen Ende des Jahres 2007 (am 1. November) in Kraft getreten ist und bei den betroffenen Firmen große Unsicherheit geherrscht haben dürfte. Deswegen hat die FMA den Firmen eine Übergangsfrist eingeräumt.

Verbandsobmann Wolfgang Göltl kündigte heute an, rechtliche Gutachten zur Auslegung des WAG 2007 durch die FMA einzuholen. "Wir tun, was für können." Der Fachverband habe der FMA bereits seine Meinung kundgetan und werde dies weiter tun. (APA)