Sarajevo - Um die Situation der Menschenrechte in Bosnien-Herzegowina ist es nicht gut bestellt. Das geht aus dem Bericht des "Helsinki Komitees für Menschenrechte" für 2008 hervor. "Vor allem im Bereich der Diskriminierung werden viele Menschenrechte verletzt, sie findet in einigen Lebensbereichen wie bei der Beschäftigung statt. Die Situation der Verteidiger der Menschenrechte ist alarmierend", heißt es in dem Report, der am Mittwoch in Sarajevo vorgestellt wurde.

"Das vergangene Jahr könnte als das Jahr der verpassten Chancen bezeichnet werden", bilanzierte das Komitee. Im Report wird darauf hingewiesen, dass bei der Annäherung Bosnien-Herzegowinas an die Europäische Union 2008 kaum Fortschritte gemacht worden seien. In den ersten neun Monaten habe das Parlament nur neun der 101 vom Ministerrat geplanten Gesetze angenommen. "Dies illustriert den Mangel an politischem Willen das Land näher an die Europäische Union heranzubringen".

Attacken gegen Journalisten und Verteidiger der Menschenrechte

"Auch die Attacken gegen Journalisten und Verteidiger der Menschenrechte sind eskaliert", wird die Situation weiter beschrieben. Bei dem ersten "Queer Festival" zum Thema Menschenrechte und Sexualität im September vergangenen Jahres sei einer Organisatorin mit dem Tod gedroht worden und acht Teilnehmer seien geschlagen worden. Vor dem Festival hätten Politiker, Geistliche und einige Medien ein Kampagne gegen die Veranstaltung gestartet.

Die Organisatoren waren als "westlicher Schund" beschimpft worden. Unter Berufung auf "BH Journalists" spricht der Report von 54 Fällen, in denen die Rechte von Journalisten oder die Pressefreiheit verletzt worden waren. Dies sei eine Steigerung um 71 Prozent gegenüber 2007. Es seien 25 Fälle registriert worden, in denen Journalisten angegriffen oder bedroht wurden, auch mit dem Tod.

Teile der Verfassung diskriminierend

Einige Teile der bosnisch-herzegowinischen Verfassung sind laut dem Bericht diskriminierend. Kritisiert wurden auch die Grundlagen der Wahl des Staatspräsidiums, das aus je einem Vertreter der drei konstitutiven Volksgruppen besteht. Dabei würden der kroatische und der bosniakische Vertreter direkt aus der Föderation und ihr serbischer Partner aus der Republika Srpska gewählt. "Das diskriminiert nicht nur diejenigen Personen, die nicht zur serbischen, kroatischen oder bosniakischen Volksgruppe gehören, sondern auch jene Kroaten und Bosniaken, die nicht in der Föderation residieren, und jene Serben, die außerhalb der Republika Srpska leben."

Dayton-Friedensabkommen

Die Diskriminierung zeige sich auch in anderen Lebensbereichen. Laut dem Report haben zum Beispiel nur 0,8 Prozent der erwerbsfähigen Menschen, die nach dem Bosnienkrieg in das Land zurückkehrten und nicht der dominierenden Volksgruppe der jeweiligen Region angehören, Arbeit. In der Volksgruppe der Roma sind nur 1,5 Prozent beschäftigt, vor dem Krieg waren es noch fünfzig Prozent gewesen.

Nach dem Bosnien-Krieg von 1992 bis 1995 wurde Bosnien-Herzegowina durch das Dayton-Friedensabkommen ein Staat mit zwei Entitäten; die bosniakisch-kroatische Föderation und die Republika Srpska. Die weitgehenden Befugnisse der jeweils eigenen Institutionen der beiden Landesteile haben allerdings die Funktionsfähigkeit des Gesamtstaates stark verringert. (APA)