Prinzipiell kann jeder EU-Bürger in jedem Land der EU leben und arbeiten. Anlässlich der EU-Osterweiterung 2004 wurde jedoch den "alten" Mitgliedstaaten das Recht eingeräumt, Übergangsfristen von maximal sieben Jahren in Anspruch zu nehmen. Damit sollten Verwerfungen auf den Arbeitsmärkten verhindert werden. Vor allem die Gewerkschaften warnten vor einer ungezügelten "Völkerwanderung" von Arbeitnehmern aus dem Osten in Länder mit höherem Lohnniveau. Nach fünf Jahren - also Ende April 2009 - fallen die Übergangsfristen, es sei denn, einem Land drohen nachhaltige und schwerwiegende Störungen auf seinem Arbeitsmarkt. Dies muss der EU-Kommission penibel nachgewiesen werden, um zwei weitere Jahre Übergangsfristen in Anspruch nehmen zu können. Österreichs Regierung will in Brüssel entsprechend argumentieren. (mimo, DER STANDARD, Printausgabe, 11.2.2009)