Wien - Zwischen dem Konsumentenschutzministerium und der Oberbank zeichnet sich in der Frage der gesetzeswidrigen Vertragsklauseln zur Zwangskonvertierung von Fremdwährungskrediten eine Einigung ab. Allerdings nicht für alle von Zwangskonvertierungen betroffenen Kunden, weshalb die Arbeiterkammer Niederösterreich (AK NÖ) der Bank auch weiterhin mit einer Musterklage droht.
"Eine unbedingte Unterlassungserklärung" werde die Oberbank noch in dieser Woche unterzeichnen, erwartet Beate Blaschek, Leiterin der Abteilung Finanzdienstleistung und Verbraucherbildung im Konsumentenschutzministerium. Das bedeutet, dass die Oberbank künftig auf die umstrittene "Zehn-Prozent-Klausel" in Fremdwährungskreditverträgen verzichten und sie bei schon bestehenden Verträgen nicht mehr anwenden wird.
Im Herbst 2008 hatte diese auch "Stop-Loss-Klausel" genannte Vereinbarung bei einem kurzfristigen Anstieg des Schweizer Franken zur Konvertierung vieler Darlehen geführt. Allerdings ohne die bei Vertragsabschluss meist mündlich vereinbarte Vorwarnung der Kunden und ohne den Kunden zu ermöglichen, durch weitere Besicherungen des Kredits eine Konvertierung vermeiden zu können, wie die AK NÖ kritisiert.

Wieder in Frankendarlehen wechseln

Während die Oberbank nun anscheinend auch bereit ist, den zwangskonvertierten Kreditnehmern anzubieten, wieder in Frankendarlehen zu wechseln und einen Teil der Kosten dafür übernehmen will, soll es für Kreditkunden, die im Euro bleiben, kein Abschlagsangebot für die Verluste aus der Konvertierung geben.
"Man redet nur über Abschlagszahlungen für Leute die in den Franken zurück wechseln wollen, aber damit sind wir nicht zufrieden" , erklärte AK-Konsumentenschützer Manfred Neubauer. Eine Abschlagszahlung von 50 Prozent der erlittenen Verluste wäre für Neubauer "ein gangbarer Weg. Wenn sich die Bank aber nicht mit uns einigt, werden wir Musterprozesse führen müssen" .

Schlichtungsstelle

Auch der grüne Parlamentsabgeordnete Peter Pilz will in Sachen Fremdwährungskredite aktiv werden. Die Grünen fordern ein gesetzliches Verbot von Zwangskonvertierungen und eine Schlichtungsstelle für bereits aus Zwangskonvertierungen entstandene Schäden. "Es sollte auch ein verpflichtendes Frühwarnsystem geben, wo bei Wechselkursänderungen die weitere Vorgehensweise besprochen wird, aber nichts erzwungen werden kann. Das Risiko trägt ja ohnehin immer der Kunde" , sagte Pilz. Fälle von Zwangskonvertierungen hat es unter anderem auch in der Volksbanken-Gruppe und bei der Bank Austria gegeben.
Auch bei Finanzdienstleistern wollen die Grünen strengere Auflagen. Das Berufsbild Finanzdienstleistungsassistent soll aus dem Gesetz gestrichen werden, sagte Pilz. Auch "pyramidenspielartige" Systeme der Provisionsverteilung bei Finanzdienstleistern sollen verboten werden. (Gabriele Kolar, DER STANDARD; Print-Ausgabe, 10.2.2009)