Hamburg/Erfurt - Gegen den thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus wird nicht wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung "unter besonders gefährlichen Verhältnissen" ermittelt. Staatsanwalt Walter Plöbst in Leoben und Althaus-Anwalt Walter Kreissl sagten am Montag, ermittelt werde lediglich wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung.

"Spiegel Online" hatte am Wochenende aus einem Gutachten zitiert, das einen Fahrfehler des Ministerpräsidenten nahe legt. Damit drohe Althaus eine Anklage wegen "fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen", hatte es in dem Text geheißen. Im Falle einer Anklage drohten Althaus bis zu drei Jahren Haft. Althaus' Anwalt betonte jedoch, das genannte Delikt stehe hier nicht zur Diskussion. Dafür gebe es nicht den geringsten Anhaltspunkt.

Althaus war am Neujahrstag auf der steirischen Riesneralm mit der 41-jährigen Beata C. zusammengestoßen. Sie wurde getötet, er erlitt schwere Kopfverletzungen. Althaus' Rechtsbeistand Kreissl erklärte, auch die Gegenseite habe bereits signalisiert, dass sie möglichst rasch zu einer Einigung kommen wolle, sobald die Ermittlungsergebnisse vorlägen.

Die Leobener Staatsanwaltschaft erklärte, Althaus müsse im Fall einer Anklage nicht unbedingt persönlich an dem Verfahren teilnehmen. Er kann sich demnach durch einen sogenannten Machthaber vertreten lassen. Zunächst müsse noch ein zweites Gutachten abgewartet werden, danach sei eine Vernehmung des Ministerpräsidenten unerlässlich. Laut seinen Ärzten ist Althaus voraussichtlich in der ersten März-Hälfte vernehmungsfähig.(APA/ag.)