Screenshot: gravenreuth.de

Auf der Webseite seiner Anwaltskanzlei findet sich das Zitat von Roman Herzog: "Es kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." In einem c't-Artikel wird von ihm als Erfinder der Massenabmahnungen gesprochen - die Rede ist vom Münchener Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth. Laut einem Bericht der taz muss Gravenreuth nun wegen Betrugs 14 Monate hinter Gitter.

Revision widersprochen

Unter dem Titel "Abmahnanwalt muss in Haft - Urteil gegen von Gravenreuth rechtskräftig" berichtet die taz, dass "der als Abmahnanwalt berüchtigte Günter Freiherr von Gravenreuth" nun für einige Monate ins Gefängnis muss. Im September 2008 wurde Gravenreuth wegen versuchten Betrugs an der "taz" vom Landgericht Berlin im September 2008 verurteilt. "Unter Einbeziehung einer weiteren Strafe wurde er zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Da die Richter dem Angeklagten "keine positive Legalprognose" bescheinigen konnten, wurde die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt", so die taz.

Vollendeter Betrug

Das Kammergericht hat am 2. Februar 2009 nun die Revision von Gravenreuth verworfen und das Urteil damit bestätigt. Das Kammergericht entschied zudem, dass es sich nicht um versuchten Betrug, sondern um vollendeten Betrug handelte. Details zur Entschiedung können bei taz-Rechtsanwalt Eisenberg nachgelesen werden. Dort heißt es unter anderem: "Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. September 2008 wird auf seine Kosten nach § 349 Abs. 2 StPO mit der Maßgabe verworfen, dass er des vollendeten Betruges schuldig ist."

Hintergrund

Der Münchener Anwalt Gravenreuth hatte die deutsche Tageszeitung "taz" wegen "einer Bestätigungsmail abgemahnt, die bei der Bestellung des taz-Newsletters automatisch gesendet wird". Im Artikel zur Verurteilung steht weiter: "Obwohl die taz die Abmahngebühr bezahlte, hatte Gravenreuth wahrheitswidrig dem Vollstreckungsgericht gegenüber behauptet, dass noch nicht gezahlt sei und die Domain taz.de pfänden lassen. Erst eine einstweilige Verfügung zu Gunsten der taz brachte diese Pfändung vom Tisch. Danach verlor von Gravenreuth die zivilrechtlichen Verfahren, in denen festgestellt wurde, dass das auch von Behörden verwendete "double opt in"-Verfahren mit einer automatischen Bestätigungsmail rechtmäßig ist."

"Der betrügerische Advokat"

Entscheidend für die Verurteilung dürfte ein Fax gewesen sein, das erst bei einer Durchsuchung der Kanzlei entdeckt wurde. Die taz schreibt dazu: "Nachdem bei einer Durchsuchung der Kanzlei Gravenreuths im Januar 2007 ein Telefax-Schreiben der taz zu Tage kam, dessen Eingang er bis dahin bestritten hatte, lies (!) die taz über ihren Rechtsanwalt Jony Eisenberg Anzeige wegen Betrugs erstatten. Nach dem Urteil des Kammergerichts ist die Verurteilung nunmehr rechtskräftig, wann der betrügerische Advokat seiner Haftstrafe antreten muss, ist noch nicht bekannt."(red)