Der Rowohlt Verlag hat Klage gegen das Nachrichtenmagazin "Spiegel" eingereicht. Streitpunkt ist ein Bericht über Daniel Kehlmanns neuen Roman "Ruhm", der zwei Wochen vor dem Erstverkaufstag erschienen ist. "Wir haben Klage beim Landgericht Hamburg eingereicht, weil der "Spiegel" sich nicht an die Verabredung gehalten hat und eine außergerichtliche Einigung nicht zustande kam", so Rowohlt-Sprecherin Ursula Steffens. Rowohlt wirft dem "Spiegel" vor, sich nicht an die Sperrfrist gehalten zu haben. Zwei Wochen vor dem Erstverkaufstag erschien ein Kehlmann-Porträt, das Rowohlt zufolge Züge einer Rezension trägt.

"Der 'Spiegel' hat eine Rezension veröffentlicht, obwohl ein Porträt, beziehungsweise ein Interview verabredet war", sagte Steffens. Der "Spiegel" sieht das anders. "Das war ein Porträt und keine Rezension", sagte "Spiegel"-Sprecher Hans-Ulrich Stoldt. Die Sperrfrist habe sich nur auf eine Rezension bezogen, nicht auf ein Porträt. Der "Spiegel" habe auch keine Vertraulichkeitserklärung unterschrieben. Darin verpflichten sich Kritiker, den Inhalt eines
Buches beziehungsweise dessen Bewertung nicht vor dem Erstverkaufstag zu veröffentlichen. Verstöße sehen eine Konventionalstrafe in Höhe
von 250.000 Euro vor.

Damit müssen nun die Richter entscheiden, wie viel Inhalt und Wertung ein Schriftsteller-Porträt beinhalten darf, das kurz vor Erscheinen eines neuen Buches veröffentlicht wird. (APA/dpa)