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Entscheiden sich Katholikinnen, sich zur Bischöfin weihen zu lassen, riskieren sie die Exkommunikation, da die Frauenpriesterweihe laut Vatikan um "ein schweres Vergehen gegen die Einheit der Kirche".

Foto: APA/EPA/REGINA KUEHNE

Washington - Die Rücknahme der Exkommunikation der vier traditionalistischen Bischöfe der Piusbruderschaft (SSPX), darunter auch der exponierte Holocaust-Leugner Williamson, nimmt die Organisation "Roman Catholic Womenpriests" (RCWP) zum Anlass, die Rücknahme auch für Frauen zu fordern, die sich zu Bischöfinnen weihen haben lassen, wie Kathpress meldet.

Frauen keine Kirchenmitglieder "zweiter Klasse"

Sie forderten Papst Benedikt XVI. auf, jetzt auch das Dekret über die Exkommunikation ihrer eigenen Mitglieder aufzuheben. "Dies wäre ein Akt zur Versöhnung und Gerechtigkeit gegenüber Frauen in der Kirche", meinte die RCWP in einer Presseerklärung. Zudem wäre es ein Schritt, "die Behandlung der Frauen als Kirchenmitglieder 'zweiter Klasse' seitens der institutionellen Kirche zu korrigieren".

Formale Voraussetzungen nicht erfüllt

Kirchenrechtler meinen allerdings, dass es gravierende Unterschiede zwischen den traditionalistischen Lefebvrianern und den "Priesterinnen" gibt. Denn der frühere französische Erzbischof Marcel Lefebvre (1905-1991) und die von ihm ohne Einverständnis des Papstes 1988 zum Bischof geweihten vier Männer erfüllten zumindest formal die Voraussetzungen für die Weihehandlung.

Bei den erstmals 2002 auf einem Donauschiff an der österreichisch-bayrischen Grenze "geweihten" Frauen - darunter war auch die Oberösterreicherin Christine Mayr-Lumetzberger - und ihren Nachfolgerinnen fehlten dagegen sämtliche vom Kirchenrecht geforderten Bedingungen.

Frauenweihe "schwerer Verstoß gegen göttliche Verfassung"

Der damalige Kardinal Joseph Ratzinger erklärte als Präfekt der Glaubenskongregation dazu, "dass die Kirche gemäß dem (1994 veröffentlichten, Anm.) Apostolischen Schreiben 'Ordinatio sacerdotalis' von Johannes Paul II. 'keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu erteilen, und dass sich alle Gläubigen endgültig an diese Entscheidung zu halten haben'".

Die "Priesterinnenweihen" seien damit "die Simulation eines Sakramentes und deshalb ungültig und nichtig" und stellten einen "schweren Verstoß gegen die göttliche Verfassung der Kirche" dar. Weil der Bischof, der den Akt vornahm, einer schismatischen (von der Kirche abgespaltenen) Gemeinschaft angehört hatte, handle es sich darüber hinaus "um ein schweres Vergehen gegen die Einheit der Kirche". (APA)