Seit einem Monat gilt das Rauchverbot in der heimischen Gastronomie. Die ersten zehn Strafen in Ober- und Niederösterreich wurden seither ausgesprochen, rund 400 Anzeigen gegen Gastronomen sind österreichweit bekannt. In Linz-Land wurden am Freitag weitere zehn Strafbescheide angekündigt. Vielerorts wurden eingegangene Beschwerden noch kaum kontrolliert. In einzelnen Bezirken, beispielsweise im Burgenland, sind noch gar keine Beschwerden bei Behörden eingetroffen.

Im Bezirk Linz-Land in Oberösterreich haben die ersten Gastronomen schon Strafen kassiert: Ein Wirt in einem Einkaufszentrum, ein Bäckerei-Inhaber und ein Sonnenstudio-Betreiber müssen je 100 Euro zahlen, berichteten die "Oberösterreichischen Nachrichten" (Freitagausgabe). In der Stadt Linz gab es bisher lediglich rund 30 Anzeigen, aber noch keine Strafe. In St. Pölten mahnten die ersten Ämter am Mittwoch sieben Wirte wegen Nichteinhaltung des Qualmverbots sowie der Kennzeichnungspflicht ab. Der Strafrahmen fiel in Niederösterreich mit 100 Euro äußerst gering aus.
Man suche zunächst das Gespräch mit den Wirten und kläre sie über das neue Gesetz auf, schilderte die Linzer Bezirksverwaltungsdirektorin Martina Steininger. Bei den meisten Übertretungen handle es sich schlichtweg um Irrtümer. Bewusst über das Gesetz hinwegsetzen würden sich nur einige wenige. Sollte es nach einem aufklärenden Gespräch wieder Beschwerden geben, müssten auch die Linzer die Wirte mit einer Strafe rechnen.

200 Anzeigen allein in Wien

In Wien langten bis zum Freitag 200 Anzeigen in Sachen Tabakgesetz ein. Das berichtete eine Sprecherin des Magistrats. Ob bereits Strafen in Sachen Tabakgesetz verhängt wurden, ist nicht bekannt - und wird laut Behörde auch nicht gesondert erhoben. In der Bundeshauptstadt sind für die Kontroll- und Straf-Schritte verschiedene Ämter zuständig. Der Vorgang ist durchaus komplex: Wird etwa das Fehlen der verpflichtenden Beschilderung beanstandet, mittels derer Gaststätten als Raucher-bzw. Nichtraucherlokal deklariert werden müssen, wird das Marktamt (MA 59) informiert. Bezieht sich die Anzeige auf das Fehlen eines Nichtraucherbereiches, wird die Baupolizei (MA 37) kontaktiert. Sie prüft dann, ob der betroffene Wirt Umbaupläne eingereicht hat und damit die Übergangsfrist bis 1. Juli 2010 in Anspruch nehmen kann.

Besonders wenige Verstöße gibt es bisher offenbar in Kärnten. Bis einschließlich Donnerstag waren lediglich 15 Anzeigen eingegangen. Strafe sei noch keine einzige ausgesprochen worden, erklärte Albert Kreiner, Leiter der Abteilung für Wirtschaftsrecht und Infrastruktur des Landes. Grund dafür seien die zumeist sehr unkonkret formulierten Anzeigen. "Das macht eine Verfolgung durch die Behörden fast unmöglich", betonte er. Als konkretes Ergebnis der Gesetzesänderung führte der Abteilungsleiter die deutliche Reduktion von Tabakrauch in Speisesälen der Gastronomiebetriebe an. "Das ist spürbar, wir hoffen, dass dieser Trend anhält", so Krainer.

Salzburg prüft

In Salzburg liegen derzeit sieben Anzeigen vor - sechs in der Landeshauptstadt und eine bei der Bezirkshauptmannschaft Zell am See im Pinzgau. Ergebnisse von Überprüfungen dieser Meldungen gebe es noch nicht, sagte der Leiter des Strafamtes der Stadt Salzburg, Roland Schagerl. "Bestraft wurde noch kein Gastronomiebetrieb." Zur Bearbeitung der Anzeigen würden Erhebungsbeamte eingesetzt, obwohl nach dem Gesetz nicht geregelt sei, wer in den Lokalen das Tabakgesetz überhaupt überprüfe.
Die Stimmung in der Salzburger Gastronomie sei ein Monat nach dem Inkrafttreten der Regelungen "nicht so schlecht", meinte der Obmann der Fachgruppe Gastronomie in der Wirtschaftskammer Salzburg, Maximilian Nöhammer. Wie bei jedem Gesetz gebe es ein Für und Wider. "Wir orten aber keine große Missstimmung, obwohl es auch einige gibt, die dagegen sind", erklärt er. Laut einer Umfrage hätten sich 80 Prozent von 2.500 befragten Gastronomie- und Hotelbetriebe im Bundesland "zufrieden mit dieser Lösung gezeigt, beziehungsweise können mit diesem Gesetz leben und umgehen".

Kaum Beschwerden in Kärnten

Besonders wenige Verstöße gibt es bisher offenbar in Kärnten. Bis einschließlich Donnerstag waren lediglich 15 Anzeigen eingegangen. Strafe sei noch keine einzige ausgesprochen worden, erklärte die Abteilung für Wirtschaftsrecht und Infrastruktur des Landes. In Salzburg liegen derzeit sieben Anzeigen vor - sechs in der Landeshauptstadt und eine bei der Bezirkshauptmannschaft Zell am See im Pinzgau.

In der Steiermark setzt man mittlerweile auf eigene Raucher-"Sheriffs": Für Freitag und Samstag war in Graz eine "Aktion scharf" geplant. Zwei Teams mit jeweils zwei Erhebungsbeamten mussten in erster Linie jene Lokale kontrollieren, die wegen Übertretungen des neuen Rauchergesetzes angezeigt wurden. Die Schwerpunktaktion sei auch ein Zeichen, dass "wir uns nicht provozieren lassen", sagte eine Sprecherin des Büros von Baustadträtin Eva-Maria Fluch (V).

Ein Lokal im Grazer Bezirk Gries hatte vor wenigen Tagen angekündigt, als Protest gegen die Gesetzesnovelle jedem Gast zu seinem Getränk eine Zigarette zu spendieren. Trotz rund 70 Anzeigen wurden aufgrund der langen Verfahrensdauer bisher noch keine Strafen ausgesprochen, hieß es aus dem Stadtrat-Büro. Bei der Aktion könnten die Beamten nun eine Strafverfügung an Ort und Stelle erlassen und so das Verfahren abkürzen.

25 Mal wurde bis Freitag in der Tiroler Landeshauptstadt Innsbruck Anzeige erstattet. Strafen wurden dort ebenfalls noch keine ausgesprochen, da man sich "gegenwärtig in der Erhebungsphase" befinde, erklärte der Vorstand des Strafamtes Helmut Woditschka gegenüber der APA. Bei der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel sei überhaupt erst eine Anzeige eingegangen und die befinde sich "in Bearbeitung". Im Bezirk Imst seien es bis jetzt lediglich zwei Anzeigen gewesen.

Im bevölkerungsreichsten Bezirk Tirols, in Innsbruck-Land, wurden schon 27 Gastronomiebetriebe angezeigt. Die Erhebungen seien weitgehend abgeschlossen. Strafen seien von der Behörde dabei noch nicht ausgesprochen worden. "Wir haben aber Aufforderungsschreiben zur Rechtfertigung verschickt", sagte eine Sprecherin der Bezirkshauptmannschaft. Im Bezirk Kufstein habe man zur Zeit 13 Anzeigen in Bearbeitung.

Neun Anzeigen in Vorarlberg

In Vorarlberg registrierten die vier Bezirkshauptmannschaften (BH) des Landes bis inklusive Donnerstag insgesamt neun Anzeigen. Bei den Bezirkshauptmannschaften in Dornbirn und Feldkirch waren es jeweils drei Beschwerden, in der BH Bregenz zwei und der BH Bludenz eine. Die Fälle sind allesamt im Kontrollstadium, Strafen wurden noch keine ausgesprochen.

Im Burgenland im Bezirk Neusiedl am See ist bis jetzt eine Anzeige bekannt. In den Bezirken Eisenstadt-Umgebung, Jennersdorf, Mattersburg und Oberpullendorf gab es laut Bezirkshauptmannschaften noch gar keine Anzeigen. Das gleiche gilt für den Bezirk Güssing, dort wurden vermehrt Ansuchen diverser Wirte für Umbauten eingereicht.

Für absolut "untauglich" hält die in Innsbruck ansässige österreichische Schutzgemeinschaft für Nichtraucher das gesetzliche Rauchverbot. Es sei "eine Verhöhnung des Tabakgesetzes", über 60 Prozent der Lokalbetreiber würden bewusst gegen das Tabakgesetz verstoßen - so etwa fast alle Lokale in Einkaufszentren, hieß es in einem offenen Brief. Der Kennzeichnungspflicht am Eingang, vor und in jedem Gastraum werde ebenfalls nicht nachgekommen.

Das Gesetz führe zu einer Auseinandersetzung mit dem Thema Rauchen, zeigte sich Gesundheitsminister Alois Stöger (S) zuletzt in einer Diskussion im Radio Kulturhaus überzeugt. Er habe die Erfahrung gemacht, dass Raucherräume, beispielsweise auf Bällen, weniger würden.

(APA)