Beobachter: "Lose verkaufen wird immer schwieriger" - Rechtliche Bewertung der privaten Glücksspiele weiter völlig unklar
Verlosungen von Häusern sind auf dem Immobilienmarkt derzeit sozusagen der
letzte Schrei, mittlerweile werden auch schon Eigentumswohnungen und sogar
Wirtshäuser per Privat-Lotterie abgestoßen. Die erste österreichische Verlosung
ging vergangene Woche in Klagenfurt über die Bühne, die Immobilie - eine Villa
unweit des Wörthersees mit 400 Quadratmeter Wohnfläche - wird dieses Wochenende
an den glücklichen Gewinner übergeben werden, berichtet Daniela Daniel-Gruber,
Initiatorin der Verlosung und Tochter der nunmehrigen Ex-Hausbesitzerin Traude
Daniel, im Gespräch mit derStandard.at.
Aufmerksamkeit
Das Interesse an dem neuartigen Weg, den die Daniels bei der Veräußerung
ihrer Villa gingen, war enorm - und zwar auch international. "Wir hatten
Zugriffe aus 131 verschiedenen Ländern auf unsere Homepage", erzählt
Daniel-Gruber stolz. Zum Zeitpunkt der Verlosung hätten 4000 User auf die
Website zugegriffen - pro Sekunde. Unter der enormen Last brachen die Server
zusammen, aus der geplanten Online-Übertragung wurde nichts.
Weil das mediale Interesse an den Verlosungen wieder sehr bald abflauen
dürfte, glaubt Daniel-Gruber, dass es viele ihrer Nachahmer schon wesentlich
schwerer haben: "Wir hatten sicher das Glück, die ersten gewesen zu sein. Sobald
die ersten wegen mangelndem Teilnehmer-Interesse Schiffbruch erleiden, wird's
schwierig."
Das weiß auch Thomas Riemer. Er ist Betreiber der Website hausverlosungen.biz, die sich als
Informationsplattform für den Trend versteht, und damit ein penibler Beobachter
der Szene. "Das Verkaufen der Lose wird immer schwieriger", sagt er,
und fügt hinzu: "Der Höhepunkt des Verlosungs-Booms ist bereits
erreicht." Es gäbe überdies eine starke Lobby, die gegen die Verlosungen
auftritt, vor allem aus den Reihen der Makler, meint er im Gespräch mit
derStandard.at.
Die Klagenfurter Hausverlosungs-Pionierin Daniel-Gruber (Verloserin der
Villa war ihre Mutter Traude Daniel, Anm.) ist im Brotberuf übrigens selbst als
Immobilienmaklerin tätig, was die ganze Sache umso interessanter macht. Sie
selbst habe aber keine Anfeindungen aus der Kollegenschaft erfahren, ganz im
Gegenteil, erzählt sie: "Vier Kollegen und Kolleginnen aus Kärnten, denen
ich schon früh von der Idee erzählt hatte, waren super begeistert, es gab null
Neid."
Domains im Fokus
Neidig sind dafür möglicherweise nicht wenige der Nachahmer der Familie
Daniel auf deren Internet-Domain hausverlosung.at.
Weil die Liegenschafts-Verlosungen über Internet beworben werden und auch die
Registrierung über die jeweilige Website abgewickelt wird, herrscht
mittlerweile ein ziemliches G'riss um eingängige, leicht zu merkende
Domain-Namen. Thomas Riemer schreibt auf seiner Website, dass schon Preise von
mehreren tausend bis zu zehntausend Euro geboten werden. Für hausverlosung.at
sollen Daniel-Gruber laut Riemer bereits 50.000 Euro geboten worden sein.
Sie selbst will diesen Betrag nicht bestätigen, nur dass es tatsächlich
schon in der Phase des Losverkaufs viele Anfragen gegeben habe, von denen aber
jetzt nach Ende der Verlosung keines in dieser Höhe konkret wiederholt worden
sei. Verkaufen wolle man die Domain ohnehin nicht, sagt Daniel-Gruber:
"Die Homepage gehört irgendwie zu uns, das ist sozusagen unser Kind."
Wenn jemand aber tatsächlich so viel Geld für die Domain bieten wolle,
"dann kann er das ja noch machen", fügt sie hinzu. Ob es für Private
Sinn macht, so viel Geld für eine Domain auszugeben, sei allerdings die Frage. Laut
Stellungnahme des Finanzamts verstößt nämlich bei einer Hausverlosung nur dann
nicht gegen das Glücksspielgesetz, wer kein Unternehmer ist und dies also nicht
gewerbsmäßig betreibt.
Über 40 Verlosungen am Laufen
Thomas Riemer kam auf die Idee, eine - nicht gewinnorientierte - Plattform
für die Verlosungen anzubieten, weil er möglicherweise auch bald selbst ein
Haus zu verlosen hat. Dass es dann für ihn - siehe oben - schon sehr schwer
werden könnte, Interessenten zu finden, glaubt er nicht: Seine Website sei
mittlerweile schon sehr bekannt, "in den Suchmaschinen sehr gut
gelistet", da habe er jedenfalls einen klaren Startvorteil, wenn es dann
soweit ist.
Riemers Website verweist derzeit auf 42 Verlosungen von Immobilien in
Österreich, die meisten mit jeweils acht in Niederösterreich und der
Steiermark. In letztgenanntem Bundesland, genauer gesagt in Graz befindet sich
übrigens auch das bereits erwähnte Wirtshaus.
Notare springen ab
Zwei dieser aktuell 42 Verlosungen wurden bereits wieder gestoppt, in beiden
Fällen war die Zurücklegung des Mandats von Seiten des beauftragten Notars
dafür verantwortlich. Deshalb übernehmen in letzter Zeit vermehrt Rechtsanwälte
die Abwicklung der Verlosungen.
Anders als in der Notariatskammer plant man in der Rechtsanwaltskammer
nicht, eine Empfehlung an die Mitglieder bezüglich der Hausverlosungen
herauszugeben. Rechtsanwälte würden völlig selbstständig und
selbstverantwortlich arbeiten, man wolle sich hier nicht einmischen, sagt
Kammerpräsident Gerhard Benn-Ibler auf Anfrage von derStandard.at. Die
Notariatskammer hat kürzlich ihren Mitgliedern empfohlen, aufgrund der vielen
rechtlichen Unsicherheiten von der Durchführung von Liegenschaftsverlosungen
abzusehen.
Glücksspiel-Gewinn nicht einklagbar
Grundsätzlich stellten Hausverlosungen jedenfalls ein ziemliches Risiko dar,
sagt Benn-Ibler. Man müsse etwa beachten, dass ein Glücksspiel-Gewinn nicht
einklagbar sei. Die Sicherheit, den erzielten Gewinn auch tatsächlich
ausgehändigt zu bekommen, bestehe nur dann, wenn der Einsatz - also das zu
verlosende Objekt - bei einem Treuhänder hinterlegt wurde.
Die rechtlichen Unsicherheiten betreffen im Wesentlichen die Auslegung des
Glücksspielsgesetzes. Gegen die Hausverlosung der Daniels in Kärnten wurde
deswegen eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eingebracht. Entschieden sei
hier noch nichts, sagt Daniela Daniel-Gruber.
Wie bereits berichtet, halten manche Juristen Hausverlosungen aber auch
strafrechtlich für bedenklich. Der Paragraph 168 des Strafgesetzbuches
verbietet Glücksspiel, bei dem Gewinn und Verlust vom Zufall abhängen.
Widersprüchliche Rechtsmeinungen
Letzte Klarheit können wohl nur die Gerichte oder der Gesetzgeber schaffen.
Am Donnerstag verwies die Notariatskammer nochmals auf die unübersichtliche
Rechtslage: "Seit der Warnung der Notariatskammer wurden in den Medien
sehr unterschiedliche Rechtsmeinungen zum Thema publiziert, die teilweise
zueinander in Widerspruch stehen. Von Rechtssicherheit und Konsumentenschutz
bei Immobilienverlosungen kann daher nach wie vor keine Rede sein", so
Kammerpräsident Klaus Woschnak in einer Aussendung.
Zunehmend werden aber auch Stimmen laut, die die Legalität von
Hausverlosungen nicht in Zweifel ziehen und somit die Skeptiker eines Besseren
belehren (wollen). Der Anwalt Clemens Oppolzer, selbst Veranstalter einer
privaten Wohnungsverlosung, argumentiert in einem Beitrag auf der Website
hausverlosungen.biz unter anderem damit, dass das mehrstufige
Registrierungsverfahren und der hohe Lospreis (meist 99 Euro) keinesfalls einen
"lockeren Einstieg" in die Spielsucht darstellten, das Argument des
mangelnden Spielerschutzes also demnach nicht gelten könne.
Wissen statt Zufall
Beobachter halten es auch für möglich, dass manche Hausverloser künftig dazu
übergehen werden, ihre Gewinnspiele etwa mit einem Wissensquiz zu verknüpfen.
Der Gewinn hängt dann nicht mehr vom Zufall ab. In Deutschland ist das wegen
des strengeren Gesetzes der einzige rechtlich mögliche Weg.
Dennoch wurde kürzlich in Deutschland eine Hausverlosung von den Behörden
gestoppt. Das Glücksspiel, bei dem ein Haus in der Nähe von München verlost
werden sollte, war nämlich so konzipiert, dass die angepeilte Teilnehmerzahl
von 48.000 (bei einem Lospreis von 19 Euro) zunächst durch mehrere Quiz-Runden
auf 100 verringert werden sollte. Unter diesen sollten dann das Haus, ein
Kleinwagen sowie weitere kleinere Preise verlost werden.
Die Behörden teilten dem privaten Lotterie-Betreiber mit, die erforderliche
Erlaubnis für diese Verlosung nicht erteilen zu können. Private Lotterien
dürften grundsätzlich nur von gemeinnützigen Veranstaltern und für
gemeinnützige Zwecke durchgeführt werden. Weil unter den letzten hundert
Teilnehmern ausschließlich das Los entschieden hätte, verstoße die Verlosung
gegen das geltende Glücksspielrecht.
Bereits zuvor wurde ein deutscher "Grenzgänger" in Sachen
Hausverlosung in seinen Plänen gestoppt. Ein Innsbrucker wollte seine
Studentenwohnung in München in Österreich verlosen. Deutsche Behörden drohten
ihm allerdings wegen des Vorliegens eines illegalen Glücksspiels eine hohe
Geldstrafe an, woraufhin er die Verlosung schließlich stoppte. (Martin
Putschögl, derStandard.at, 29.1.2009)