Korneuburg - Nach dem Vierfachmord-Prozess am Landesgericht Korneuburg sind die Urteile gegen die beiden Angeklagten nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft legt Berufung ein und fordert lebenslange Haft für Josef B., der am Dienstag zu 20 Jahren Haft verurteilt wurde. Einen entsprechenden Vorab-Bericht des "Kurier" bestätigte die Staatsanwaltschaft Korneuburg am Mittwochnachmittag.

Auch im Fall des Zweitangeklagten legt die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Hannes K. war der psychischen Beitragstäterschaft zum Mord von den Geschworenen für schuldig befunden und nicht rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Für den 45-Jährigen wird nun seitens der Staatsanwaltschaft ein höheres Strafmaß gefordert.

Josef B. soll am 1. Juli 2008 in Strasshof (Bezirk Gänserndorf) seine Schwester, seinen Bruder und deren Ehepartner erschossen haben. Der 45-Jährige, Ehemann der Nichte von Josef B., soll diesem für die Tötung von zwei späteren Opfern Geld versprochen haben. (APA)