Nebelgranaten werden bei Übungen häufig eingesetzt

Foto: STANDARD/ Bundesheer

Wien - Nach der tödlichen Massenkarambolage auf der Donauuferautobahn (A22) bei Korneuburg richteten sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Korneuburg am Mittwoch offiziell zwar immer noch gegen "unbekannt". Allerdings habe sich der Verdacht erhärtet, dass die Nebelgranaten, die bei einer Übung des Bundesheeres gezündet wurden, tatsächlich schuld an dem Crash am Donnerstag vergangener Woche seien, sagte Staatsanwaltschaftssprecher Friedrich Köhl zum Standard. Rekruten hatten der Polizei gegenüber ausgesagt, dass der Rauch in Richtung A22 gezogen sei.

Disziplinarverfahren

Ob nun gegen die drei Ausbildungsleiter des Bundesheeres Anklage wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung Anklage erhoben wird, steht noch nicht fest. Das Verteidigungsministerium hat am Mittwoch jedenfalls gegen einen Ausbildner ein Disziplinarverfahren eingeleitet. "Die heeresinternen Sicherheitsbestimmungen für den Einsatz von Knall-, Markier- und Signalmunition wurden nicht in vollem Umfang eingehalten, die notwendigen Gefahrenzonen unterschritten", hieß es.

Frau ist in ihrem Wagen verbrannt

Wie berichtet, verbrannte bei der Massenkarambolage eine Frau in ihrem Wagen, sieben Menschen wurden verletzt. Zu dem Zeitpunkt hielt das Bundesheer eine Nachtlehrübung ab nahe der Autobahn unter anderem fünf Nebelgranaten gezündet wurden. Laut Polizei und Bundesheer-Untersuchungskommission wurden die Nebelgranaten in einer Entfernung von 260 Metern zur A22 gezündet. Dienstagabend hatte das Verteidigungministerium bereits eingeräumt, dass ein Mindestabstand von 300 Metern vorgeschrieben ist.

Verdacht der unterlassenen Hilfeleistung

Nicht erhärtet hat sich hingegen der Verdacht der unterlassenen Hilfeleistung. Grundwehrdiener hatten berichtet, dass ihnen die Vorgesetzten nach dem Unfall untersagten, Erste Hilfe zu leisten. Ein Kadersoldat habe sich aber davon überzeugt, dass bereits genügend Einsatzkräfte am Unfallort gewesen seien, so der Staatsanwalt.


Bei der getöteten Frau handle es sich "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" um eine 32-jährige Tschechin, sagte Köhl. Am Mittwoch wurde die Leiche obduziert. Verwandte haben bereits persönliche Gegenstände der Frau identifiziert. Sollte das Heer schuld sein, steht den Hinterbliebenen laut Heeresversorgungsgesetz kein Geld zu. Das Gesetz sei „nur für österreichische Staatsbürger anwendbar", hieß es auf Nachfrage des Standard im Ministerium. (Bettina Fernsebner-Kokert, DER STANDARD Printausgabe 29.1.2009)