Wien - Wer im Internet wissentlich auf Kinderpornografie zugreift, soll künftig strafrechtlich verfolgt werden: Das kündigte Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) nach Amtsantritt an. Der Vorschlag genießt wohl Sympathie in der Bevölkerung - doch Experten reagieren skeptisch.

Technisch gesehen sei es prinzipiell möglich, Zugriffe auf Kinderpornoseiten im Internet zu verfolgen, sagt Christian Platzer, Internetexperte an der Technischen Universität Wien: "Die Polizei muss so eine Seite finden und schauen, wer darauf zugreift." Dazu müsse man den Computer des Anbieters beschlagnahmen und bei den Internetanbietern die Kundendaten erfragen.

Dies sei in Verdachtsfällen schon heute erlaubt, ergänzt Helmut Fuchs, Vorstand des Instituts für Strafrecht und Kriminologie an der Uni Wien. Erweitern müsse man allerdings den Tatbestand im Gesetz, der derzeit nur die Weitergabe und Speicherung von Kinderpornografie unter Strafe stellt, erklärt Fuchs: "Ich halte das aber nicht für sinnvoll und auch nicht für notwendig." Schwierig sei vor allem, einem mutmaßlichen Täter den Vorsatz nachzuweisen: "Man kann nicht vom Anklicken unterscheiden, ob es jemand versehentlich oder absichtlich gemacht hat." Die Verdachtsschwelle werde damit gesenkt; doch schon der bloße Verdacht könne dazu führen, dass sich Bürger "unangenehme Fragen" stellen lassen müssten.

Christian Jeitler vom Verein "quintessenz" warnt davor, InternetuserInnen unter "Generalverdacht" zu stellen. Das Ziel, KundInnen von Kinderpornografie ausfindig zu machen, "darf kein Grund sein, alle Internetanschlüsse zu überwachen und deren Daten zu sammeln", meint er. Überwachungen sollten nur "unter richterlicher Kontrolle" und "anlassbezogen" durchgeführt werden dürfen.

Internetexperte Platzer hingegen hält die Missbrauchsgefahr für weniger dramatisch, weil eine Generalüberwachung ohnehin nichts bringe. Auch einen versehentlichen Verdacht könne man ausschließen: "Solche Seiten findet man nicht einfach so, man muss sich aktiv darum bemühen." (APA, DER STANDARD, Print, 26.1.2009)