Wien - "Amnesty International profitiert unter keinen Umständen. Ärzte ohne Grenzen wohl auch nicht" : Der Anwalt Josef Unterweger könnte die Liste jener NGOs, die seiner Meinung nach nicht in den Genuss steuerbegünstigter Spenden kommen werden, endlos erweitern: um Organisationen, die gegen Drogen und für Frauenrechte kämpfen, gegen Aids in Afrika oder für Frieden in Palästina - und natürlich um alle Tierschützer und Umweltgruppen. Unterweger: "Nur ein Bruchteil des Spektrums wird etwas davon haben."

"Restriktiver als angekündigt"

Der einschlägig spezialisierte Jurist liest dies aus einem aktuellen Gesetzesentwurf des Finanzministeriums heraus. Als Teil der Steuerreform will Hausherr Josef Pröll ein Prestigeprojekt umsetzen, das er vor Weihnachten stolz präsentiert hat. Nach jahrelangem Hin und Her sagte Pröll zu, dass Ausgaben für Spenden künftig von der Steuer abgesetzt werden können - zumindest für bestimmte Zwecke. "Beim Menschen ankommen" müsse das Geld, lautete die Prämisse des ÖVP-Chefs. Womit milde Gaben für Umwelt und Tiere a priori ausgeschlossen waren.

"Das geplante Gesetz ist viel restriktiver als das, was angekündigt wurde" , urteilt Franz Neunteufel, Vorsitzender von Ärzte ohne Grenzen und der Interessenvertreter gemeinnütziger Vereine (IÖGV). Neunteufel, der beim Spendengipfel dabei war, wundert sich, dass nun "Einschränkungen" im Gesetz seien, die eigentlich schon "vom Tisch waren" . Folgende Bedingungen legt der Entwurf fest:

  • Nur "mildtätige Zwecke" , die "überwiegend" in Staaten der EU oder des EWR verfolgt werden, werden gefördert. "Man sollte dort helfen, wo die Not am größten ist" , kommentiert Neunteufel: "Und das ist wohl kaum Westeuropa."
  • Spenden an Entwicklungshelfer werden nur honoriert, wenn sie der Armutsbekämpfung dienen. Förderung von Demokratie, Menschenrechten oder Schutz natürlicher Ressourcen - allesamt Ziele im österreichischen Gesetz für Entwicklungszusammenarbeit - bleiben unbelohnt. Dabei würden gerade Fortschritte bei diesen Problemen Menschen helfen, aus ihrer Misere auszubrechen, so die Kritik.
  • Begünstigt ist auch Katastrophenhilfe, etwa bei Hochwasser, Muren und Lawinen. "Und was ist mit stillen Katastrophen wie Epidemien?" , fragt Anwalt Unterweger.

Die IÖGV fordert, den Kreis der Begünstigten auszuweiten - auch auf die Umwelt- und Tierschützer. Viel Zeit für Überzeugungsarbeit bleibt nicht. Bis 28. Jänner können Kritiker noch offizielle Statements abgeben, am 10. Februar will der Ministerrat das Gesetz bereits beschließen.

Alle Einwände würden geprüft, heißt es im Büro von Finanzminister Josef Pröll. Die Interpretation der NGO-Vertreter will man aber nicht bestätigen. Organisationen, die im Ausland helfen, könnten dies unter dem Titel der Entwicklungshilfe tun. Die Beschränkung der Mildtätigkeit auf Europa diene dazu, um Hilfe für fragwürdige Organisationen zu unterbinden - etwa für Hamas oder Hisbollah.  (Gerald John/DER STANDARD-Printausgabe, 24./25. Jänner 2009)