Wien - Massive Kritik an der österreichischen Universitätspolitik übt der Rechnungshof (RH) in seinem am Montag veröffentlichten Bericht über das "Universitätscontrolling" des Wissenschaftsministeriums. Eine "Gesamtstrategie für die Steuerung der Leistungsangebote aller Universitäten fehlt", monieren die Prüfer. Zudem erhalten die Rektoren mit ihrer Forderung einer studienplatzbezogenen Uni-Finanzierung Schützenhilfe vom RH: Dieser empfiehlt, "die Anzahl der Studenten als wesentliche Planungsgröße beim Abschluss künftiger Leistungsvereinbarungen miteinzubeziehen".

2004 wurden die 21 Unis durch das Universitätsgesetz 2002 (UG) mit vollständiger Wirkung autonom. Die staatliche Steuerung erfolgt seither über drei Jahre geltende Leistungsvereinbarungen (LV) und die damit verbundene Budgetzuteilung durch den Bund. Mit der Prüfung wollte der RH feststellen, wie das Wissenschaftsministerium Steuerung und Monitoring der nunmehr vollrechtsfähigen Unis vornimmt.

Dabei vermisst der RH eine "Strategie mit generellen Leitlinien" für alle Unis. Dagegen würde für die Fachhochschulen (FH) mit dem FH-Entwicklungs- und Finanzierungsplan solche Vorgaben seit Jahren existieren. Eine solche Gesamtstrategie sollte wesentliche Eckdaten wie Anzahl der Unis, regionale Verteilung, Angebot von Studienrichtungen, Forschungsschwerpunkte, etc. enthalten, empfehlen die Prüfer.

Das UG verpflichtet die Unis zu einer Reihe von Berichten wie Leistungsbericht, Wissensbilanz, etc. Doch in den Berichten und beim Abschluss der LV würden die Kosten der verschiedenen Leistungen der Unis, etwa für einen Studienplatz, ein Studium oder einen Absolventen, "nahezu keine Rolle spielen", kritisiert der RH, und weiter: "Die Frage, ob eine Universität ihre Leistungen auch zu geringeren Kosten erbringen könnte oder wie hoch diese Kosten in Relation zu einer vergleichbaren Universität sind, konnte auf Basis der bisher verfügbaren Informationen nicht beantwortet werden."

Empfehlungen

Deshalb empfiehlt der RH, den Kosten der Leistungen beim Abschluss künftiger LV einen höheren Stellenwert einzuräumen und entsprechende Kennzahlen etwa im Rahmen der Wissensbilanz einzufordern. In diesem Zusammenhang kritisiert der RH, dass die Unis überall dort, wo die Zahl der Studienplätze nicht beschränkt ist, diesen "wesentlichen Kostenfaktor" nicht selbst beeinflussen können. Deshalb sollte die Studentenzahl als wesentliche Planungsgröße beim Abschluss künftiger LV miteinbezogen werden.

Das Wissenschaftsministerium argumentiert dagegen in seiner Stellungnahme, dass dies "letztlich zu Zugangsbeschränkungen führen würde, die wiederum in Widerspruch zum freien Hochschulzugang stünden, wie dieser derzeit in Österreich praktiziert wird". Nach Ansicht des RH würde dagegen "eine Verknüpfung der Anzahl der Studierenden (allenfalls mit einer Bandbreite) mit der Höhe des Budgets keine Zugangsbeschränkung darstellen".

Rechtzeitig vor Beginn der Verhandlungen für die nächste LV-Periode 2010 bis 2012 - die erste Verhandlungsrunde soll im Juni stattfinden - kommen weitere Empfehlungen des RH: So sollte das Wissenschaftsministerium konkrete Schwerpunkte für die Weiterentwicklung des tertiären Bildungsbereichs und der universitären Forschung noch vor den nächsten Verhandlungen definieren, bisher hätten diese den Unis gefehlt. Umgekehrt sollten die Unis bei ihren LV-Entwürfen die Kosten ihrer Vorhaben abschätzen, deren Anzahl begrenzen und eine Prioritätenreihung vornehmen.