Hamburg/Berlin - Keine gütliche Einigung im Plagiats-Prozess gegen den deutschen Rapper Bushido: Vor dem Landgericht Hamburg konnten sich beide Seiten am Donnerstag nicht auf einen Vergleich einigen. Die französische Band Dark Sanctuary und deren Plattenfirma werfen Bushido, sein Label ersguterjunge und seine frühere Plattenfirma Universal Music Deutschland vor, unerlaubt Teile ihrer Lieder verwendet zu haben.

Dark Sanctuary klagen im Zivilprozess auf Unterlassung, Offenlegung von Verkaufszahlen, die Vernichtung der Tonträger und Schadenersatz. Insgesamt geht es nach Angaben der Anwälte von Dark Sanctuary um 16 Stücke auf zehn Alben, bei denen der Berliner Rapper unerlaubt Liedteile der Franzosen verwendet haben soll. Acht finden sich auf Bushidos Erfolgsalbum "Von der Skyline zum Bordstein zurück" von 2006. Die Band und ihr Label stützen sich unter anderem auf ein Gutachten des Berliner Musikwissenschafters Hartmut Fladt. Dieser bezeichnete den vermeintlichen Ideenklau Bushidos als einen Fall "drastischer Ausplünderung".

Das Hamburger Gericht teilt die Meinung des Experten offenbar. Diese scheine die Position der Kläger "deutlich stützen zu können", sagte der Vorsitzende Richter: "Im Ergebnis spricht bei vorläufiger Bewertung wohl einiges für eine Rechtsverletzung durch die Beklagten". Allerdings sei es nur schwer nachzuweisen, welches Bandmitglied an welcher der strittigen Aufnahme tatsächlich beteiligt war und in seinen Persönlichrechten verletzt sein könnte.

Die Anwälte von Dark Sanctuary äußerten sich anschließend zufrieden. "Wir sehen dem weiteren Verlauf des Verfahrens relativ gelassen entgegen", sagte einer von ihnen. Der Prozessvertreter von Bushido äußerte sich nicht. Das Management von ersguterjunge wollte die Vorwürfe am Donnerstag ebenfalls nicht kommentieren. Nächster Verhandlungstermin ist nach Gerichtsangaben der 13. März. (APA/dpa)