Wien - Im Schuljahr 2013/14 werden die ersten AHS-Maturanten die vom Unterrichtsministerium geplante standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung absolvieren, die aus drei voneinander unabhängigen Säulen besteht. Kern dieser Matura nach derzeitigem Stand: Die schriftliche Prüfung wird mit identen, zentral vorgegebenen Aufgabenstellungen am selben Tag in ganz Österreich abgehalten, der Klassenlehrer beurteilt die Arbeiten mit Hilfe eines standardisierten Korrekturschlüssels. Jeder Schüler muss eine "Vorwissenschaftliche Arbeit" schreiben und diese bei der mündlichen Matura präsentieren. Bei der mündlichen Prüfung muss der Schüler in jeweils zehn bis 15 Minuten jeweils eine Frage aus zwei bzw. drei Fächern beantworten, diese kommt aus einem von den Fachlehrern der Schule zusammengestellten Themen-Pool.

  • Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA): Die VWA darf in jedem (schulautonomen- oder Wahlpflicht-) Gegenstand mit mindestens vier Jahreswochenstunden verfasst werden. Das Thema der 15 bis 20 Seiten langen Arbeit wird bereits gegen Ende der 7. Klasse mit dem Prüfer festgelegt. Während der Erstellung der Arbeit müssen Schüler wie Lehrer Protokoll über die Fortschritte führen, Abgabetermin ist am Beginn des Sommersemesters. Ein Lehrer darf maximal fünf Schüler bei der VWA betreuen; prinzipiell besteht freie Prüferwahl. Ein Lehrer kann ein Thema ablehnen, nicht aber einen Schüler. Wird die Arbeit mit "Nicht Genügend" bewertet, muss sie mit anderer Themenstellung bis zum Herbst wiederholt werden. Zu den schriftlichen und mündlichen Maturaterminen darf der Schüler dennoch antreten.
  • Schriftliche Maturaprüfung: Die Schüler können zwischen drei oder vier Klausuren wählen, verpflichtend sind Deutsch, Mathematik und eine lebende Fremdsprache. Als vierte schriftliche Prüfung sind, je nach Schultyp, möglich: eine weitere Fremdsprache, Darstellende Geometrie, Physik oder Biologie. Damit die Leistungen aller AHS-Schüler vergleichbar werden, haben sie alle dieselben zentral vergebenen Aufgaben zu erledigen. Zur Benotung nutzen die Lehrer einen vorgegebenen Korrektur- und Benotungsschlüssel, anschließend wird die Arbeit noch vom Vorsitzenden der Prüfungskommission begutachtet. Einen "Zusatz" - also die Möglichkeit, eine negative schriftliche Arbeit durch eine mündliche Maturaprüfung auszubessern - gibt es nach momentanem Diskussionsstand nicht mehr. Negative Klausurarbeiten müssen schriftlich wiederholt werden, künftig soll das erstmalig in der sechswöchigen Pause vor den mündlichen Prüfungen möglich sein. Bleibt das "Nicht Genügend" bestehen, kann zur mündlichen Prüfung trotzdem angetreten werden. Im Herbst gibt es noch eine Möglichkeit zur Wiederholung.
  • Mündliche Maturaprüfung: Je nach Zahl der schriftlichen Klausuren müssen zwei bzw. drei mündliche Prüfungen abgelegt werden. Gewählt werden darf dabei aus allen Pflicht- oder Wahlpflichtgegenständen mit mindestens vier Wochenstunden. Die Fachlehrer der Schule stellen für jeden Gegenstand - je nach Jahreswochenstunden - mindestens drei, aber maximal 24 Themen zusammen. Aus diesem "Themen-Pool" eines Gegenstandes zieht der Schüler zwei Themen und muss sich für eines entscheiden. Dazu wird ihm eine vom Lehrer vorbereitete Frage gestellt. Die Prüfung dauert zehn bis 15 Minuten, so dass ein intensiveres Eingehen auf die Fragestellung möglich ist. Außerdem wird die Zusammensetzung der Prüfungskommission verändert und ein zweiter Fachprüfer bei der mündlichen Prüfung dabei sein. (APA)