Wien - "Something like a phenomenon" steht auf dem Shirt des einen Angeklagten. Tatsächlich ist es schon ein Phänomen, mit welcher Ausdauer die beiden Rumänen zu Werke gingen. Die Energie, die sie einsetzten, war aber eine kriminelle. Das belegen die 55 Opfer, die am Mittwoch im Wiener Landesgericht geladen sind.

Einem Angeklagten werden 25 Wohnungseinbrüche zur Last gelegt, sowie 17 Versuche ohne Beute. Das sind nur jene Taten, die ihm einwandfrei durch Spuren und DNA-Vergleiche nachgewiesen werden konnten. Es sind auch nicht die mutmaßlichen Einbrüche des Zweiten, die im Februar verhandelt werden. Jener war Mittwoch "nur" als Hehler angeklagt.

Die beiden waren Mitglieder einer gut organisierten rumänischen Bande; teils wurden die Einbrecher schon in der Heimat geschult. Die Gruppe konnte schließlich nach Telefonüberwachungen ausgehoben werden.

Constantin I. (25) ist geständig. Aber reumütig? "Das war's nicht", wie Richterin Katja Bruzek am Schluss bilanziert. Constantin I. erklärte: "Wenn Zeugen mit dem Finger auf mich zeigen, ist es in Ordnung - sonst hab ich es nicht getan." Oder: "Wie viele Personen gibt es, die in Wien so was tun? Bin ich der Einzige?" Als er dann noch erklärte, er habe viel weniger Einbrüche begangen, denn "ich bin es gewohnt, mit wenig auszukommen", war das für Bruzek endgültig "eine Provokation. Für Ihre Beute haben andere hart gearbeitet."

Nur mit Mühe konnte die Richterin dem Angeklagten abringen, dass er pro Woche drei, vier Einbrüche begangen habe. Sie rechnete ihm vor: "Drei mal vier ist zwölf pro Monat - und 48 in vier Monaten."

Uneinsichtigkeit

Auch als es dann darum ging, die Schäden der Opfer anzuerkennen, sagte er immer wieder: "Kann sie zu 100 Prozent sagen, dass ich es war?" Bei Einbrüchen, die er eigentlich schon gestanden hatte. Das war auch für Staatsanwältin Julia Koffler-Pock eine "provokante, freche Uneinsichtigkeit". Verteidiger Thomas Buschmann beantragte vergeblich eine psychiatrische Untersuchung, um angesichts dieser Aussagen die Haftfähigkeit des Angeklagten zu überprüfen.

Als er das Urteil - drei Jahre unbedingt - hört, fragt Constantin I. nur: "Wie lange muss ich wirklich sitzen, wenn ich annehme?" Angesichts einer möglichen vorzeitigen Entlassung nimmt er das Urteil an. Er protestiert aber noch, dass die Richterin 175 Euro, die er bei sich hatte, als Pauschale für die Gerichtskosten einbehält.

Sein Freund, der Hehler, bekommt 18 Monate. Vorerst. Nach Verbüßung der Haftstrafe werden beide vermutlich abgeschoben. (Roman David-Freihsl, DER STANDARD Printausgabe 15.1.2009)